Update FSSC 22000

Mit einer Zertifizierung nach FSSC 22000 können Hersteller von Lebensmitteln und Lebensmittelverpackungsmaterialien einen Beitrag zur Sicherheit innerhalb der Lieferkette sowie zur grenzüberschreitenden Harmonisierung der Zertifizierungssysteme leisten. Der Standard basiert auf den Normen DIN EN ISO 22000 und den technischen Spezifikationen spezifischer Präventivprogramme für die Lebensmittelsicherheit.

Seit Januar 2017 ist die Zertifizierung nach FSSC 22000 Version 4 möglich. Ab dem 1. Januar 2018 wird die neue Version verbindlich. Wie die genaue Umstellung erfolgt, wird innerhalb der nächsten Wochen entschieden. Neu sind unangekündigte Audits. Bei Überwachungsaudits muss insgesamt mit einem größeren Zeitaufwand von 25% (jedoch mindestens von 4 Stunden) gerechnet werden.

Grundlage für die Revision war die Angleichung des FSSC-Systems an die neueste Version des GFSI Guidance Documents. Dazu wurden zwei große Änderungen notwendig: einerseits die Einführung unangekündigter Audits, andererseits die Einführung neuer Anforderungen zur Bekämpfung von Food Fraud.

Bei den Audits geht die Version 4 des FSSC 22000 noch einen Schritt weiter: Anders als bei IFS und BRC sind die unangekündigten Audits nicht optional, sondern Pflicht. Von zwei Überwachungsaudits muss ab sofort mindestens eines unangekündigt stattfinden. Erstbegutachtung und Rezertifizierungsaudit können dagegen nie unangekündigt durchgeführt werden.

Für die Durchführung des unangekündigten Audits ist ein Zeitfenster von neun Monaten vorgesehen: Das Audit kann frühestens 3 Monate nach dem letzten Tag des vorangegangenen Audits jedoch spätestens 12 Monate nach dem vorangegangenen Audit erfolgen. Das nächste angekündigte Audit sollte innerhalb von 24 Monaten nach dem letzten Tag des vorherigen angekündigten Audits eingeplant werden.

Zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug (Food Fraud) müssen in Version 4 alle nach FSSC 22000 zertifizierten Standorte über ein dokumentiertes Verfahren für das sogenannte Vulnerability Assessment verfügen und somit in regelmäßigen Abständen eine Analyse der potenziellen Schwachstellen und Risiken durchführen. Dazu zählt ebenso ein dokumentierter Plan, der die getroffenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Food Fraud sowie die Risiken für die öffentliche Gesundheit darstellt und das Managementsystem für Lebensmittelsicherheit sowie die relevanten Rechtsvorschriften einbezieht.

Beachtenswert sind weiterhin folgende Änderungen:

  • Erweiterung des Geltungsbereichs um Catering und Retail. Die Bereiche Storage und Distribution sollen in Kürze ebenfalls abgedeckt werden.
  • Auditorenrotation im Dreijahrestakt: Zertifizierte Standorte dürfen nicht länger als drei Jahre in Folge vom gleichen Auditor begutachtet werden.

Aktueller Hinweis: Eine weitere Revision zur FSSC 22000 Version 4.1 ist bereits angekündigt.

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