{if|defined(lastname)| {switch:salut :male :Sehr geehrter Herr {lastname}, :female :Sehr geehrte Frau {lastname}, :default:Sehr geehrte(r) {firstname} {lastname}, } |else| Sehr geehrte Damen und Herren,}

haben Sie schon von der EU-DSGVO gehört? Bestimmt! Ab dem 25. Mai 2018 gelten durch die europaweit gültige Datenschutzgrundverordnung neue und strengere Spielregeln für den sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten.

 
Was kommt eigentlich auf uns zu?
 

Die Verordnung bedeutet vor allem einen erweiterten Schutz der persönlichen Daten. Unternehmen sind durch die DSGVO zu mehr Transparenz verpflichtet, was unter anderem die Nutzung und Speicherung der Daten betrifft. So muss in Zukunft beispielsweise die explizite Einwilligung der betroffenen Person vorliegen, ihre Daten zu einem ausdrücklich angezeigten Zweck nutzen zu dürfen.

 
Warum sprechen wir dieses Thema noch einmal an?
 
 

Auch TÜV NORD Bildung nimmt die Verantwortung für die uns anvertrauten Daten sehr ernst. Damit Sie auch in Zukunft keinen unserer Newsletter mit interessanten Informationen über unsere Bildungsangebote und Veranstaltungen verpassen, braucht es nur drei Klicks:

 
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Bleiben Sie neugierig! 

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Ihr Team von TÜV NORD Bildung

 

Behalten Sie den Überblick: Zehn wichtige Punkte der neuen Verordnung

 

Ziel: Am 25. Mai tritt die neue EU-DSGVO in Kraft und gilt in der gesamten europäischen Union. Ziel ist der Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und ihr Recht auf Schutz personenbezogener Daten sowie der freie Verkehr personenbezogener Daten.

 

Verarbeitung: Die Verordnung kommt dann zur Anwendung, wenn personenbezogene Daten automatisiert oder nicht automatisiert verarbeitet werden.

 

Daten: Zu den personenbezogenen Daten gehören beispielsweise Name, Adresse, Telefonnummer oder auch die IP-Adresse einer Person.

 

Einwilligung: Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erlaubt.

 

Dokumentation: Unternehmen sind, bedingt durch den Grundsatz der Rechenschaftspflicht, dafür verantwortlich, die Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu dokumentieren und diese Dokumentation aufzubewahren.

 

Meldepflicht: Sollten Datenschutzverletzungen vorliegen, müssen diese nicht nur der zuständigen Behörde innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden, sondern auch den betroffenen Personen.

 

Niederlassung: Die DSGVO gilt auch für Unternehmen, die nicht in der EU niedergelassen sind, jedoch Daten von EU-Bürgern verarbeiten.

 

Vergessen: Einzelpersonen haben unter anderem das erweiterte Recht auf Löschung oder Einschränkung ihrer Daten.

 

Rechtsgrundlage: Die Rechtsgrundlage, auf der die Nutzung personenbezogener Daten basiert, muss in der Datenschutzerklärung deutlich zum Ausdruck kommen.

 

Strafen: Die Bußgelder, die bei Verstößen gegen die DSGVO verhängt werden, sind empfindlich angehoben worden.

 
 

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