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Einigung zu Phoenix 2019 erzielt

 

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir eine Einigung mit dem GBR für den Phoenixzeitraum 01.04.2019 bis zum 31.03.2020 erzielen konnten.

Unter Berücksichtigung der Preissteigerungen wurde Phoenix 2019 gegenüber der bisherigen Vereinbarung wie folgt angepasst:

1. Der Sollumsatz beträgt im Ermittlungszeitraum vom 01.04.2019 bis 31.03.2020 EURO 181.000 netto, wenn im gesamten Ermittlungszeitraum ein Arbeitsverhältnis besteht und der Mitarbeitende einen Beschäftigungsgrad von 100 % hat. Bei Mitarbeitenden mit einer Teilzeitbeschäftigung wird der Sollumsatz entsprechend dem jeweiligen Beschäftigungsgrad anteilig angepasst.

2. Die Zielhöhe wird von bisher EURO 2.400,00 deutlich auf EURO 2.800,00 erhöht.

3. Die Kappgrenze wurde auf 200% reduziert. Es besteht aber die Möglichkeit, in Abstimmung mit dem örtlichen Betriebsrat die individuelle Kappgrenze auf 225 % zu erhöhen.

Was müssen Sie beachten

Sofern Sie bis zum 31.03.2019 an der bisherigen GBV Phoenix 2018 teilgenommen haben, nehmen Sie automatisch auch an der neuen GBV Phoenix 2019 teil. Sie brauchen in diesem Fall nichts zu unternehmen.

Falls Sie bisher teilgenommen haben, an der neuen GBV Phoenix 2019 jedoch nicht teilnehmen möchten, haben Sie bis zum 31.03.2020 die Gelegenheit, uns dies durch Ausfüllen der entsprechenden Erklärung (Anlage 2 zur GBV Phoenix 2019) mitzuteilen.

Für den Fall, dass Sie bisher nicht an Phoenix 2018 teilgenommen haben, können Sie unter Verwendung von Anlage 1 der neuen Gesamtbetriebsvereinbarung bis spätestens zum 31.03.2020 Ihre Teilnahme erklären. Sie nehmen dann rückwirkend ab dem 01.04.2019 an dem neuen variablen Zusatzvergütungssystem Phoenix 2019 teil.

Die Gesamtbetriebsvereinbarung Phoenix 2019 inklusive aller Anlagen und Protokollnotizen werden wir kurzfristig im Intranet unter Phoenix 2019 für Sie bereitstellen.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, stehen Ihnen Ihre Personalreferentinnen und Personalreferenten jederzeit gerne zur Verfügung.

Wie geht es weiter mit den Verhandlungen zu Phoenix?

Mit der Einigung zur GBV Phoenix 2019 haben wir sichergestellt, dass Ihre Leistungen auch im laufenden Abrechnungszeitraum honoriert werden.

Unser Ziel auf Arbeitgeberseite ist weiterhin der Abschluss einer dauerhaften Regelung, um auch in Zukunft ein leistungsorientiertes Zusatzvergütungssystem anbieten zu können. Vor diesem Hintergrund werden die Verhandlungen mit Vertretern des Gesamtbetriebsrates im April fortgeführt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Thorsten Walinger

Geschäftsführer/Arbeitsdirektor

 

Berit Wessarges

Bereichsleitung Personalmanagement