FAQ's rund um die Führerscheinprüfung
Sie haben Fragen rund um die Führerscheinprüfung?
TÜV NORD Mobilität gibt Ihnen die notwendigen Antworten.
Sollten sich Ihre Fragen mit den folgenden Antworten nicht zufriedenstellend lösen lassen, melden Sie sich gerne direkt bei uns:
Servicenummer für Fahrerlaubnisbewerbende: 0800 883 8667
Anmeldung und Termine
Sobald Ihr Prüfauftrag bei uns eingeht, erhalten Sie direkt und/oder über Ihre Fahrschule eine Information.
Die Prüftermine werden über Ihre Fahrschule geplant und bestellt. Wenn der Termin von TÜV NORD bestätigt worden ist und namentlich für Sie über ihre Fahrschule reserviert worden ist, werden Ihnen diese Informationen in der TÜV NORD Fahrschüler-App angezeigt.
Alternativ erhalten Sie diese Information auch über Ihre Fahrschule.
Prüftermine werden über Ihre Fahrschule geplant und beim TÜV NORD bestellt. Nach Bestätigung der bestellten Termine durch den TÜV NORD entscheidet die Fahrschule, welche Bewerber an den Terminen vorgestellt werden.
Eine nicht bestandene Prüfung kann in der Regel frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden.
Prüfung
Die Fristen (in der Regel ein Jahr) sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung vorgegeben. Über eine Ausnahmeregelung entscheidet nur die zuständige Fahrerlaubnisbehörde auf Antrag.
Sie müssen sich mit einem gültigen Ausweis oder Reisepass vor der Prüfung ausweisen. Die Identitätsprüfung mit einem abgelaufenen Ausweisdokument kann dazu führen, dass Sie nicht zur Prüfung zugelassen werden.
Der Fahrschulwechsel ist der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde mitzuteilen. Die notwendigen Unterlagen stellt Ihnen Ihre neue Fahrschule sicher gern zur Verfügung.
Neben ‚Deutsch‘ sind auch folgende Fremdsprachen zugelassen:
- Englisch
- Französisch
- Griechisch
- Hocharabisch
- Italienisch
- Polnisch
- Portugiesisch
- Rumänisch
- Russisch
- Kroatisch
- Spanisch
- Türkisch
Sie haben ein Jahr Zeit, um die theoretische Prüfung abzulegen. Sobald die Theorie erfolgreich abgeschlossen ist, verlängert sich Ihr Antrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Die Prüfungszeit beträgt in der Regel 45 Minuten. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich an den Prüfer.
Für die Fahrzeugklasse B, also PKW, oder BE (PKW mit Anhänger) beträgt die Prüfzeit 55 Minuten.
Als Prüfzeiten für die A-Klassen, also Motorrad, sind in der Regel 70 Minuten vorgegeben.
Es gibt keine Beschränkungen für die Anzahl der Wiederholungsprüfungen. Wichtig ist, dass Sie sich gut auf die Prüfung vorbereiten und ihr Prüfauftrag noch gültig ist.
Rechnung
Zusammen mit Ihrer Fahrschule haben Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihre Führerscheinprüfung beantragt.
Die Fahrerlaubnisbehörde hat uns mit der Prüfung beauftragt, deshalb rechnen wir die amtlichen Prüfgebühren jetzt direkt mit Ihnen ab.
Das kann zwei Gründe haben:
- Die Abrechnung der amtlichen Prüfgebühr wird über Ihre Fahrschule organisiert oder
- Uns liegt noch kein Prüfauftrag der Fahrerlaubnisbehörde vor.
Welches Abrechnungsverfahren Ihre Fahrschule nutzt, klären Sie bitte direkt mit Ihrer Fahrschule.
Sie können die Rechnung entweder ganz bequem über das Einscannen des QR-Code der Rechnung begleichen (womit Sie eine Direktüberweisung auslösen) oder klassisch per Überweisung auf eines der beiden auf der Rechnung angegebenen Konten.
Wenn auf Ihrem Kontoauszug (online oder als Ausdruck sichtbar) die Prüfgebühr angewiesen worden ist und Sie den vollständigen Verwendungszweck angegeben haben, ist dieser Punkt für Sie erledigt.
Auch in der TÜV NORD Fahrschüler-App können Sie erkennen, ob Ihre Prüfungsgebühren bei uns verbucht sind.
Bitte begleichen Sie die Prüfgebühr. Bringen Sie einen Kontoauszug, der die Überweisung aufweist zur Prüfung mit oder Sie bringen die Rechnung mit dem QR-Code mit, falls Sie diesen für die Einmalüberweisung genutzt haben.
Ein zweiter Scan des QR-Codes zeigt dann, dass die Überweisung getätigt wurde.
Ohne einen Nachweis, dass die Prüfungsgebühr bezahlt worden ist, können wir keine Prüfung durchführen.
Leider kann keine Prüfung stattfinden, wenn die Prüfungsgebühr nicht im Vorfeld beglichen wurde. Desweiteren fällt eine neue Gebühr für die nächste Prüfung an.
Das liegt ganz in Ihrer Entscheidung. Sie können sich eine der beiden aussuchen.
Die Angabe der Rechnungsnummer als Verwendungszweck ist zwingend erforderlich für Zuordnung der Zahlung zu Ihrer Prüfung. Wenn der Verwendungszweck fehlt, kann der Betrag nicht zugeordnet werden und wird Ihnen auf Ihr Konto zurückerstattet. Die Überweisung muss dann ein zweites Mal mit Angabe des Verwendungszweckes ausgeführt werden.
Die Gebühren können aktuell in der Regel nicht bar eingezahlt werden.
Bitte melden Sie sich unter unserem Kontaktformular bei uns. Dort nehmen wir Ihre Daten auf und veranlassen den Versand einer Rechnungskopie.
Eine Ratenzahlung ist bei den Prüfgebühren nicht möglich.
Jede beauftragte Prüfung wird von uns auf Basis der Gebührenordnung abgerechnet. Eine zweite Rechnung wird z.B. erstellt, wenn die erste Prüfung nicht angetreten worden ist oder nicht bestanden wurde und Sie eine weitere Prüfung wünschen.
Führerschein
Diese Informationen stehen auf der Prüfbescheinigung, die Sie nach der bestandenen Prüfung bekommen haben.
Sie können Ihren Führerschein ab dem hier genannten Termin entweder bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder an der genannten TÜV NORD-Station in Ihrer Nähe abholen.
Nein. Voraussetzung für die Ausgabe ist, dass Sie bei der Aushändigung bereits 18 Jahre alt sind bzw. das jeweilige Mindestalter erreicht haben.
Ausschließlich bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Hier ist zu unterscheiden zwischen der
- Prüfungsbescheinigung BF 17 und der
- Prüfbescheinigung/-bestätigung über eine bestandene Prüfung.
Die BF 17 Bescheinigung berechtigt im Inland zu Fahren, die Prüfbescheinigung berechtigt dazu nicht. Wenn Sie nur mit einer Prüfbescheinigung fahren, gilt dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis.