Ihr Nutzen
Nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-V 1 (Grundsätze der Prävention) §4 (1) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Wirtschaftstreibende die Pflicht, seine Arbeitnehmenden mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies betrifft auch die Unterweisung der Gabelstaplerfahrenden.
Mit diesem Seminar kommen Sie als Wirtschaftstreibende Ihrer jährlichen Unterweisungspflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz nach.
Im Rahmen unseres Seminars erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über die geltenden Rechtsgrundlagen und werden auf Gefahrenquellen im Arbeitsalltag aufmerksam gemacht.
Sind Sie auf dem aktuellen Stand? Mit der jährlichen Fortbildung zur Bedienberechtigung Flurförderzeuge gem. DGUV Vorschrift 68 kommen Sie als Unternehmen oder Berufstätiger Ihrer Verpflichtung nach und sorgen für die Qualitätssicherung der Gabelstapler- und Flurförderzeug-Tätigkeiten.
Ausbildungsinhalte
- Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
- Fahrer- und Unternehmerpflichten
- Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
- Fahrphysikalische Grundlagen
- Bewegen und Stapeln von Lasten
- Abfahrtskontrolle gemäß DGUV Vorschrift 68
- Theoretische Prüfung
Zielgruppe
Gabelstaplerfahrer:innen, die bereits im Besitz eines Fahrerausweises sind
Voraussetzungen
- Bedienberechtigung Flurförderzeuge gem. DGUV Vorschrift 68
Abschlüsse
- TÜV NORD Teilnahmebescheinigung
Dauer
1 Tag
Preis
190,00 Euro inkl. Seminarunterlagen (MwSt. befreit gem. § 4 Nr. 21 a UStG)