In diesem Seminar vermitteln unsere erfahrenen Referenten die erforderlichen Kenntnisse, um als Befähigte Person eigenverantwortlich Hubarbeitsbühnen wiederkehrend zu prüfen. Die DGUV Regel 100-500 gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betreib von Arbeitsmitteln vor. Kapitel 2.10 regelt hierbei den Hebebühnen-Betrieb und nach Abs. 2.9 sind diese nach der ersten Inbetriebnahme sowie darauf folgend in Abständen von höchstens einem Jahr durch eine Befähigte Person zu prüfen.
Ausbildungsinhalte
Rechtliche Grundlagen:
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften, DIN-Normen und VDI-Richtlinien
- DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-500
- Grundsätze für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen nach derm DGUV Grundsatz 308-002 Anforderungen an Hubarbeitsbühnen
- Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
Durchführung von Prüfungen:
- Verantwortung und Haftung
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Hubarbeitsbühnen
Schriftlicher Wissenstest
Zielgruppe
Meister/innen, Mechaniker/innen, Monteur/innen sowie Mitarbeitende, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden sollen.
Abschlüsse
- TÜV NORD Teilnahmebescheinigung
- TÜV NORD Sicherheitspass
Hinweise
Um die Prüfung als befähigte Person selbstständig durchführen zu können, ist die Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel von Vorteil.
Dauer
2 Tage
Preis
650,00 Euro (zzgl. Ust.), inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung
Veranstaltungsort und Termine
Hamburg | 07.06.2021 | 05.08.2021 | 22.11.2021 |