Ab 10. September 2013 (Bus) bzw. 10. September 2014 (LKW) dürfen nur noch jene Kraftfahrer:innen im Personen- bzw. Güterverkehr beschäftigt werden, die eine 35-stündige Pflichtschulung nachgewiesen haben. Diese 35-stündige Pflichtschulung (5 x 7 Stunden) gilt für alle Kraftfahrer:innen, die Fahrzeuge der Klasse D1, D1E, D und DE bzw. C1, C1E, C und C/E gewerblich führen und ist alle fünf Jahre zu wiederholen.
Mit der Bescheinigung der durchgeführten Weiterbildungen wird dann bei Verlängerung des Führerscheins die Ziffer 95 eingetragen.
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