Unser Seminarangebot
Alle Busfahrer, die Ihre Fahrerlaubnis (D1, D1E, D, DE) nach dem 9. September 2008 und alle LKW-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis (C1, C1E, C, CE) nach dem 9. September 2009 erworben haben, müssen eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation nachweisen.
Umsteiger sind Kraftfahrer, die bisher entweder im Güter- oder Personenverkehr gearbeitet haben und in der jeweils anderen Sparte tätig sein möchten. Da diese Fahrer bereits über umfangreiche berufliche Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, besteht für sie die Möglichkeit, eine verkürzte Grundqualifikation zu absolvieren.
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