Verbrauchs- und Bedarfsausweise
Wer sein Haus oder seine Wohnung verkaufen oder vermieten möchte, muss bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung des Objektes einen gültigen Energieausweis vorlegen können (nach Energieeinsparverordnung EnEV in Kraft getreten 2014).
Grundsätzlich wird zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweisen unterschieden. Für beide Varianten wird Expertise benötigt, damit der Ausweis ohne Fehler, mit allen notwendigen Informationen ausgestattet und somit rechtsgültig ist. Welcher der beiden Ausweise für Ihr Gebäude erforderlich ist, hängt vom Baujahr und der Anzahl der Wohneinheiten ab.
Für mehr Informationen besuchen Sie uns auf unserer Website.
Oder kontaktieren Sie uns kostenlos unter der Rufnummer 0800 / 866 42 88.
Unsere Leistungen im Überblick
Verbrauchsnachweise
- Kostenfreies telefonisches Vorabgespräch
- Datenerhebung auf Basis der eingereichten Verbrauchsdaten inkl. Plausibilitätscheck
- Erstellung und Zusendung des Energieverbrauchsausweises
Bedarfsausweise
- Kostenfreies telefonisches Vorabgespräch
- Datenerhebung vor Ort durch einen unserer Energieberater
- Berechnung des Energiebedarfs
- Erstellung und Zusendung des Energiebedarfsausweises