Rechtssicherheit in Sachen BEHG - Was Sie in Bezug auf das Brennstoffemissionshandelsgesetz wissen müssen

24.10.2022 | Nachhaltigkeit: Seit dem 1. Januar 2021 erhebt der Gesetzgeber über das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) Abgaben auf CO2-Emissionen, die durch in Verkehr gebrachte Brennstoffe entstanden sind. In Form des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) wurden zuvor in 2019 EU-Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt und sogar erweitert.

Das alles im Rahmen des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung. Der Ausstoß von CO2 muss drastisch verringert werden, um das Ziel des Klimaschutzplans bis 2030 zu erreichen. Die Bepreisung soll zur Nutzung klimaschonender Technologien und erneuerbarer Energien sowie zu sparsamem Energieverbrauch anregen. Generell sind durch das BEHG alle Inverkehrbringer von Brennstoffen zur Abgabe eines Emissionsberichts verpflichtet, die Bepreisung betrifft jedoch vor allem die Bereiche Wärme und Verkehr. 

Betroffene Unternehmen müssen ihre CO2-Emissionen ermitteln, eine dazu entsprechende Menge an CO2-Zertifikaten erwerben und diese im nationalen Emissionshandelsregister der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) einreichen. Das BEHG sieht zudem ab dem Berichtsjahr 2023 eine externe, unabhängige Verifizierung der einzureichenden Emissionsberichte durch eine Prüfstelle vor.

An der Stelle kommen wir ins Spiel: TÜV NORD CERT ist zur Prüfung der CO2-Emissionsberichte nach BEHG berechtigt.

Wen wir mit der Prüfung unterstützen

Alle Unternehmen, die Brennstoffe in Verkehr bringen, sind nach BEHG verantwortlich verpflichtet, jährlich zu berichten, welche Brennstoffe sie in Verkehr gebracht haben. Zudem sind die damit einhergehenden Kohlendioxidemissionen zu ermitteln und zu berichten. Zu den sog. BEHG-Verantwortlichen zählen bspw. Inverkehrbringer, bei denen erstmalig die Energiesteuer entsteht. Für die Startphase 2021 und 2022 betrifft dies zunächst Erdgas- und Kraftstofflieferant sowie Import-Unternehmen und Großhandelsunternehmen von Kraftstoffen und Heizölen (Anlage 2 BEHG).

Warum die Verifizierung von CO2-Emissionsberichten so wichtig ist

Es sind klare Forderungen gestellt: Verantwortliche müssen für die von ihnen in Verkehr gebrachten Brennstoffemissionen einen Emissionsbericht erstellen und diesen jeweils bis zum 31. Juli des Folgejahres bei der DEHSt einreichen, erstmalig musste das zum 31.07.2022 erfolgen. Darüber hinaus müssen Emissionsberichte nach § 7 Absatz 3 BEHG von einer unabhängigen Prüfstelle wie TÜV NORD CERTverifiziert werden. Die jährlichen Verifizierungen der Emissionsberichte durch TÜV NORD CERT garantieren die fristgerechte Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen. Diese Pflicht ist für die Jahre 2021 und 2022 zunächst ausgesetzt (§ 7 Absatz 2 EBeV 2022). Ab 2023 ist die externe Prüfung verpflichtend. Wenn Sie ihr nicht nachkommen, kann das teuer werden.

Jeweils bis zum 30.09. müssen BEHG-Verantwortliche Emissionszertifikate entsprechend der von ihnen berichteten Emissionsmenge erwerben und über das Compliance-Konto im nEHS an die zuständige Behörde (DEHSt) abgeben. Das BEHG regelt im § 22 Bußgelder für Emissionsberichte, die nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig eingereicht werden. Verstöße gegen die Berichtspflichten können mit Geldbußen in Höhe von bis zu 500.000 € geahndet werden. Darüber hinaus erfolgt bei Nichteinhaltung der Berichtspflicht eine Sperrung des Kontos im nationalen Register. Letzteres ist ab 2026 vorgesehen. Es ist sinnvoll, sich frühzeitig abzusichern.

Sie brauchen mehr Informationen?

Besuchen Sie gerne unsere kostenlose Informationsveranstaltung zum BEHG, am 30.11.2022 von 09:30 Uhr - 15:00 Uhr in Essen. 

Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie hier. 

 

 

 

 

 

Unser Know-how für Ihren Erfolg

TÜV NORD CERT ist ein international anerkannter und zuverlässiger Partner für Prüf- und Zertifizierungsdienstleistungen. Unsere Sachverständigen und Auditoren verfügen über fundiertes Wissen und haben grundsätzlich eine Festanstellung bei TÜV NORD. Hierdurch sind Unabhängigkeit und Neutralität sowie Kontinuität bei der Betreuung unserer Kunden gewährleistet.

Zertifizierung

kostenlose Service-Hotline (Mo.-Fr. 8:00-18:00 Uhr)

0800 2457457

info.tncert@tuev-nord.de