Leistungen EMF (Elektromagnetische Felder)

Prüfung elektromagnetischer Felder als wichtiger Bestandteil der Marktzulassung

Aufgrund des steigenden Einsatzes von kabelloser Kommunikation nehmen gesundheitliche Bedenken hinsichtlich der Auswirkung von Hochfrequenzstrahlung zu. TÜV NORD ist für die meisten EMF-Normen akkreditiert und kann Messungen nach harmonisierten Normen zum Nachweis der Anforderungen im Hinblick auf die Begrenzung der Exposition von Personen gegenüber elektromagnetischen Felder durchführen. So kann die Übereinstimmung eines Produktes mit den Anforderungen, die sich aus der RED (2014/53/EU) ergeben, gezeigt werden.

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Prüfung elektrischer Geräte nach DIN und Standards

DIN EN 50364:2010-11

Begrenzung der Exposition von Personen gegenüber elektromagnetischen Feldern von Geräten, die im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz betrieben und in der elektronischen Artikelüberwachung (en: EAS), Hochfrequenz Identifizierung (en: RFID) und ähnlichen Anwendungen verwendet werden.

DIN EN 62311:2008-09

Bewertung von elektrischen und elektronischen Einrichtungen in Bezug auf Begrenzungen der Exposition von Personen in elektromagnetischen Feldern (0 Hz - 300 GHz) (IEC 62311:2007, modifiziert).

DIN EN 62369-1:2010-03

Ermittlung der Exposition von Personen gegenüber elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich 0 GHz bis 300 GHz durch Geräte mit kurzer Reichweite für verschiedene Anwendungen - Teil 1: Felder, die durch Geräte erzeugt werden, die zur elektronischen Artikelüberwachung, Hochfrequenz- Identifizierung und für ähnliche Anwendungen verwendet werden (IEC 623691:2008).

DIN EN 62479:2011-09

Beurteilung der Übereinstimmung von elektronischen und elektrischen Geräten kleiner Leistung mit den Basisgrenzwerten für die Sicherheit von Personen in elektromagnetischen Feldern (10 MHz bis 300 GHz).

DIN EN 62479:2011-09

Beurteilung der Übereinstimmung von elektronischen und elektrischen Geräten kleiner Leistung mit den Basisgrenzwerten für die Sicherheit von Personen in elektromagnetischen Feldern (10 MHz bis 300 GHz).

DIN EN 62233:2008-11

Verfahren zur Messung der elektromagnetischen Felder von Haushaltsgeräten und ähnlichen Elektrogeräten

EMF & Immissionsschutz

Zum Schutz von Menschen, die sich im Umgebungsbereich von Hochfrequenz- oder Niederfrequenzanlagen aufhalten, dürfen festgelegte Grenzwerte der elektrischen und magnetischen Feldstärke nicht überschritten werden. Für Niederfrequenz- und Hochfrequenzanlagen, signifikanter Leistung ist deshalb eine Bewertung der auftretenden elektromagnetischen Felder verpflichtend und auch Teil der Fürsorgepflicht beispielsweise im Rahmen des Arbeitsschutzes. Immissionsschutzmessungen bieten als objektive Basis die Grundlage für eine Risikoanalyse oder Gefährdungsbeurteilung in Wohn- und Industrieumgebungen sowie in Krankenhäusern. Hierbei sind insbesondere auch die verschärften Anforderungen für Träger medizinischer Implantate (aktiv und passiv) wie z.B. Herzschrittmachern zu berücksichtigen. TÜV NORD bietet diese Messungen vor Ort – in Gebäuden ebenso wie im Freien – und erstellt die entsprechenden Gutachten auf Basis dieser Daten. 

Unsere Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure stehen für Vor-Ort-Termine bundesweit zur Verfügung – in Gebäuden ebenso wie im Freien –

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Verlässliche Messdaten zu vorgeschriebenen Grenzwerten elektromagnetischer Felder

Grundlage der Messungen, bei denen wir auf unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Messung elektromagnetischer Felder (EMF) und die umfangreiche, moderne Ausrüstung unseres akkreditierten EMV-Labors zurückgreifen können, sind unter anderem folgende Vorschriften:

 

  • 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes über elektromagnetische Felder (26. BImSchV)
  • Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV/2002)
  • DGUV Vorschrift 15: Unfallverhütungsvorschrift Elektromagnetische Felder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (bisher BGV B11)
  • Europäische Vorgabe: EMF-Richtlinie – Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern nach-Richtlinie 2013/35/EU
  • EMFV: Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern – EMFV)

  • Forschungsbericht 451: Elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz Sicherheit von Beschäftigten mit aktiven und passiven Körperhilfsmitteln bei Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern

  • DIN EN 50413 (VDE 0848-1) 2009 Grundnorm zu Mess- und Berechnungsverfahren der Exposition von Personen in elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern (0Hz bis 300GHz)

Leistungen wie Messungen, Simulationen und Bewertungen zu EMF

Immissionsschutzmessungen: Energieübertragung, Funk & Medizin

Die Messungen richten sich an Hersteller, Betreiber, und Anwender von energietechnischen Einrichtungen– wie Hochspannungsanlagen bzw. Leitungen, Umspannwerke und Niederspannungsanlagen. Außerdem ist die Erfüllung von EMF-Kriterien für industrielle und medizinische Anwendungen wie Induktionsöfen bzw. –anlagen, Mikrowellen und MRT-Diagnostik zu beachten. Auch die elektromagnetischen Felder von Mobilfunk, Funk- oder Radaranlagen können wir ermitteln und entsprechend bewerten.

Simulation der Situation von Elektromagnetischen Feldern (z.B. Mobilfunkbasisstationen)

Der Grundgedanke einer Simulation (z.B. mit EM Institut FieldVIEW oder Narda EFC-400) ist die Freiraumwellenausbreitung von Funkwellen, wie beispielsweise die Erzeugung von Mobilfunkbasisstationen. Im Falle der Energieübertragung werden die Nahfeldbereiche von elektrischem und/oder magnetischem Feld berechnet. Weiterhin können mit der EFC-400 auch Versorgungssysteme (z.B. Trafostationen oder Freilandüberlandleitungen) simuliert werden. Damit können Expositionssituationen dargestellt und eine potentielle prozentuale Grenzwertausschöpfung für die Exposition hervorgerufen durch Elektromagnetische Felder ermittelt werden. Auch kann die Netzabdeckung simuliert werden, auch wenn dämpfende Elemente (z.B. Gebäude) und auch Reflexionen außer Acht gelassen werden. 
Innerhalb einer dargestellten Feldverteilung können Suchpunkte gesetzt werden, die die lokalen Feldverhältnisse aufzeigen. Dabei werden sowohl Momentanimmission, als auch maximale Anlagenauslastung (z.B. BNetzA Antrag) dargestellt. Neben Mobilfunkexpositionssituationen können jedwede weitere Funksysteme oder Versorgungssystme berücksichtigt werden, sofern Frequenz, Leistung und Antennendiagramm vorliegen. 
 

Bewertung Elektromagnetischer Felder von Arbeitsplätzen

Diese Dienstleistung wird in Betrieben durchgeführt und vielfach durch den Betriebsrat oder über Sicherheitsfachkräfte initialisiert und/oder begleitet. Hier geht es vorrangig um den Schutz der beruflich exponierten Personen. Bei Letzteren geht man davon aus, dass sie eine Einweisung zu den Expositionen hervorgerufen durch elektromagnetische Felder bekommen haben und ihre Exposition zeitlich begrenzt ist. Man geht hier von 40 Stunden verteilt auf 5 Arbeitstage aus. Die Grenzwerte sind dementsprechend anders/höher angesetzt (etwa Faktor 5), als für die Allgemeinbevölkerung, die weder unterwiesen wurde, noch sich einer Befeldung durch elektromagnetische Felder entziehen kann. 

Gängigste Vorschrift ist hier die EMFV, Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder, die mit den „Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (TREMF)“ gleich die Messvorschriften mitliefert. Andere, zum Beispiel betriebsinterne Vorschriften, können genauso wie ältere Messvorschriften (BGV B11 oder DGUV15/16) gemessen und bewertet werden. Abhängig von der Situation vor-Ort wird die Expositionssituation (Elektrisches- und magnetisches Feld) zwischen 0 Hz und 300 GHz (meist nur bis 6 GHz) bewertet. Ein entsprechender Bericht oder Gutachten mit ausgewiesenen Messpunkten (Bilder und Beschreibung) innerhalb des Betriebes gibt einen Überblick über den derzeitigen (zum Zeitpunkt der Messung) Stand der Exposition für die beruflichen Exponierten und eventuellen Hochrechnungen auf maximale Auslastung einer Quelle von elektromagnetischen Feldern. 
Eine besondere Rolle kommt hier der Exposition von Personen mit aktiven oder passiven Körperhilfsmitteln zu. Die EMFV definiert erstmals für den Arbeitsschutz Grenzwerte für diese Personen, was die DIN EN 0848 zuvor nur sehr rudimentär mit sich gebracht hat. Eine Bewertung kann jederzeit mit angeboten werden.