EAC-Genehmigungen für die Einfuhr in die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU)
Nach wie vor ergeben sich für Firmen, die ihre Erzeugnisse in die Eurasische Zoll - und Wirtschaftsunion (EAWU) von Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien, Kirgisistan oder in andere Länder der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS-Staaten) ausführen möchten, eine Reihe bürokratischer Hürden und Hindernisse. Dies betrifft Hersteller und Exporteure von Geräten, Maschinen und Anlagen, aber auch anderer Produkte wie Bekleidung, Spielzeug, Kosmetika oder Lebensmittel. Hierbei unterstützt Sie TÜV NORD CERT mit einem breiten Spektrum von Dienstleistungen – für einen reibungslosen und termingerechten Export in die EAWU.
TR-Zertifizierung löst GOST-R Zertifizierung ab
Mit der Erarbeitung und Einführung von Technischen Reglements (TR) legt die Zollunion – ähnlich wie dies bei europäischen Richtlinien der Fall ist – vor allem allgemeine Sicherheitsanforderungen fest. Nach und nach lösen nun die darauf basierenden TR-Konformitätsdeklarationen und TR-Konformitätszertifikate die bisher erforderlichen GOST-R Zertifikate ab. Zurzeit erfolgt die Konformitätsbewertung für die meisten Industriegüter nur noch nach den neuen Anforderungen. Nach der durchgeführten Konformitätsbewertung werden die Produkte mit dem neuen Marktzugangszeichen EAC markiert. Die Einfuhr von Produkten in die Eurasische Union und deren Vertrieb sind ohne EAC-Markierung verboten. Für die Beantragung eines TR-Zertifikates bzw. einer TR-Deklaration ist eine Reihe von Dokumenten nötig. So sollten in jedem Fall gemäß den entsprechenden EG-Richtlinien durchgeführte Prüfungen für die CE-Kennzeichnung sowie EG-Konformitätserklärung bzw. EG-Herstellererklärungen vorliegen. Auch ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (z. B. nach der Norm DIN EN ISO 9001) kann das Zertifizierungsverfahren vereinfachen und beschleunigen.
Beschaffung von EAC-Zertifikaten und Genehmigungen für den Export in die EAWU
TÜV NORD CERT bietet alle für das CE-Kennzeichen erforderlichen Prüfungen an. Mit diesen und weiteren Dokumenten lassen sich bei uns die für den Export nötigen Konformitätsunterlagen beantragen. Darüber hinaus sind wegen spezieller Anforderungen, die sich aus der aktuellen Gesetzgebung ergeben, für bestimmte Produkte zusätzliche Zertifikate und Genehmigungen erforderlich. Bei der Beschaffung dieser Unterlagen ist TÜV NORD CERT ebenfalls behilflich – etwa bei folgenden Dokumenten:
- Registrierung von Medizintechnik
- Registrierung von Messtechnik
- TR-Brandschutzzertifikate (Russland)
- Expertise der industriellen Sicherheit für gefährliche Ausrüstung
- Staatliche Registrierung im Bereich Hygiene
- Gerätepassports (z. B. Druckbehälter)
- Technische Pässe (Industrieausrüstung)
- Negativbescheinigung
Kompetente Unterstützung auch in Sonderfällen
Prinzipiell ähnliche Zertifikate, Zulassungen und Zertifizierungsverfahren wie für die Zollunion sind auch für einige andere GUS-Länder notwendig (z. B. das UkrSEPRO-Zertifikat oder die TR-Deklaration für die Ukraine, TDS-Zertifikat für Turkmenistan). Hier prüfen unsere Fachleute die Zertifizierungsanfragen im Einzelfall. Darüber hinaus bieten wir detaillierte Informationen zu den Technischen Reglements (TR) in der Eurasische Wirtschaftsunion an: Bei Inhouse-Schulungen oder in Workshops beantworten wir Ihre Fragen und erläutern Ihnen die Regelwerke.
Anfrageformular für eine EAC-Zertifizierung
Füllen Sie Ihre Zertifizierungsanfrage bitte online aus.
Wir melden uns in Kürze bei Ihnen.