RAL-Zertifizierung „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“ für Behörden und Verwaltungen

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Zertifizierte Behörden und Verwaltungen fördern den Mittelstand

Die Ausrichtung auf die mittelständische Wirtschaft zählt heute zu den wichtigsten Aufgaben von Städten und Kreisen, da der Mittelstand für wirtschaftliche Stabilität, sichere Arbeitsplätze und die zuverlässige Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sorgt.

Entsprechend müssen Sie mittelständische Unternehmen von den Vorteilen Ihres Standortes überzeugen können. Den Nachweis, dass wirtschaftsfreundliches Handeln in Ihrer Verwaltung Einzug gehalten und nachweisbar umgesetzt wird, können Sie mit dem RAL-Gütezeichen „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“ erbringen. 

Die Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e.V. hat die TÜV NORD CERT GmbH damit beauftragt, die für die Zertifizierung notwendigen Fremdüberwachungsaudit durchzuführen.

Ihre Vorteile

Das RAL-Gütezeichen dokumentiert, dass Kommunen erfolgreiche Instrumente entwickelt haben und einsetzen, die die Zusammenarbeit zwischen mittelständischen Unternehmen und öffentlicher Verwaltung verbessern. Die Vorteile liegen vor allem darin, dass

  • Sie mit dem Gütezeichen die Möglichkeit haben ihre Prozesse zu optimieren und zur Effizienzsteigerung beizutragen.
  • Sie drücken zudem Ihre Wirtschaftsfreundlichkeit aus.
  • Sie damit Ihren Standort für mittelständische Unternehmen attraktiver machen und damit Arbeitsplätze und Wohlstand schaffen
  • Sie das Image Ihrer Kommune aufwerten – auch im Hinblick auf die Öffentlichkeit und (zukünftige) Mitarbeitende
  • Unternehmen Planungssicherheit und Transparenz bei ihren jeweiligen Vorhaben erhalten. Sie wissen wer ihr Ansprechpartner  ist und wie viel Zeit die Bearbeitung des Antrages in Anspruch nimmt.

Die Güte- und Prüfbestimmungen

Die beteiligten Kommunen gründeten 2006 die Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen. Städte, Gemeinden und Kreise, die das Gütezeichen erwerben wollen, müssen Mitglied der Gütegemeinschaft sein und die Güte- und Prüfbestimmungen anerkennen. Sie verpflichten sich, die Umsetzung der Serviceversprechen zu überwachen und dies zu dokumentieren. Näher Infos finden Sie hier.

Grundlage sind 14 verbindliche Kriterien, die von der „Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen“ und RAL – Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. erarbeitet wurden.

Die Kriterien umfassen beispielsweise:
  • Eingangsbestätigung von Anträgen und Anfragen sowie Nennung eines Ansprechpartners innerhalb von drei Arbeitstagen
  • Schriftliche Rückmeldung mit ersten Informationen zum Verfahren innerhalb von sieben Arbeitstagen
  • Besprechungen bei Unternehmen innerhalb von fünf Arbeitstagen
  • Bearbeitungszeit für gewerbliche Bauvorhaben – maximal 40 Arbeitstage
  • Bezahlung von Auftragsrechnungen, die von mittelständischen Unternehmen an die Kommune gestellt werden, innerhalb von maximal 15 Arbeitstagen
  • Schnelle und qualifizierte Reaktion auf die Beschwerde des Unternehmens innerhalb von maximal drei Arbeitstagen
  • Bearbeitungszeit für die Angebotsabgabe bei Flächenanfragen von Unternehmen – maximal fünf Arbeitstage
  • Reaktionszeiten auf Anrufe und E-Mails von maximal einem Arbeitstag
  • Bewertung der Kundenzufriedenheit durch Kunden der Verwaltung alle zwei Jahre
  • Informationsveranstaltung als Kommunikationsplattform mindestens einmal alle zwei Jahre

Die vollständige Einhaltung der Kriterien ist die Voraussetzung zur Verleihung und Führung des Gütezeichens Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung. Eine Kommune muss nur die Gütekriterien einhalten, die in ihrem unmittelbaren Verantwortungsbereich liegen.

Ihr Weg zum Zertifikat

Das RAL Gütezeichen dokumentiert, dass Kommunen erfolgreiche Instrumente entwickelt haben und einsetzen, die die Zusammenarbeit zwischen mittelständischen Unternehmen und öffentlicher Verwaltung verbessern. Die Maßnahmen sind ein wichtiger Standortfaktor und eignen sich, den Bürokratieabbau voranzutreiben. 

Im Einzelnen umfasst die Zertifizierung folgende Schritte:
  • Erarbeitung eines Eigenüberwachungssystems
  • Testphase (mindestens über drei Monate) mit optionaler Bestandsaufnahme durch TÜV NORD
  • Eigenüberwachung mit interner Bewertung des Eigenüberwachungssystems über mindestens 3 Monate
  • erste Fremdüberwachung mit Prüfbericht durch TÜV NORD auf Grundlage der RAL-Güte- und Prüfbestimmungen
  • Entscheidung der Verleihung des Zertifikates für zwei Jahre durch die Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e.V.
  • Fortlaufende Eigenüberwachung mit interner Bewertung des Eigenüberwachungssystems durch die Verwaltung über 24 Monate
  • Zweite Fremdüberwachung mit Prüfbericht durch TÜV NORD auf Grundlage der RAL-Güte- und Prüfbestimmungen bezogen auf den 24-monatigen Eigenüberwachungszeitraum
  • Entscheidung der Verleihung des Zertifikates durch die Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e.V.
  • Fortlaufende Eigenüberwachung mit interner Bewertung des Eigenüberwachungssystems durch die Verwaltung

Werden bei zwei aufeinander folgenden Fremdüberwachungen keine unzulässigen Abweichungen (die zu einer Nachprüfung führen) durch TÜV NORD festgestellt, wird der Abstand zur nächsten Fremdüberwachung auf 36 Monate vergrößert.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage