Nutzen
Die modulare Weiterbildung vermittelt qualifizierte Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die Sie befähigen, komplexe Management- und Leitungsaufgaben in verschiedenen Bereichen der Sozial-, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zu übernehmen. Sie lernen, Prozesse und Abläufe im eigenen Verantwortungsbereich selbständig zu planen und zu organisieren, Mitarbeiter situationsgerecht und zielorientiert zu führen und den Pflegeprozess aktiv mitzugestalten.
Inhalt
Modul 1: Personalführung sowie Personalentwicklung - 60 Stunden
- Personalplanung, Personalakquise,
- Personalauswahl und Personaleinsatz,
- Personalbeurteilung, Konsequenzen,
- Förderung und Personalentwicklung,
- Beteiligung an der Ausbildung,
- Teamentwicklung, Mitarbeitermotivation,
- Umgang mit Konflikten, Kommunikationstechniken
- Reflektion der eigenen Leitungsrolle
Modul 2: Organisation betriebliche Prozesse und Marketing – 80 Stunden
- Informationen zur Gesundheits- und Sozialpolitik,
- Kenntnisse zu institutionelle Rahmenbedingungen,
- Erarbeitung, Umsetzung und Evaluation von betrieblichen Zielen
- Mitgestaltung und Optimierung von betrieblichen Prozessen
- Grundlagen der Betriebsorganisation und Organisationstechniken
- Steuerung betrieblicher Veränderungsprozesse
- Gezielte Marktanalyse bezogen auf die Einrichtungsform
- Erarbeitung von Marketingzielen
- Vorstellung von Marketingkonzepten
- Möglichkeiten des Marketings, Sponsoring und Fundraising
- Methoden des Sozialmarketings
- Gesundheitsmarketing
Modul 3: Qualitätsmanagement – 40 Stunden
- Erarbeitung von Qualitätszielen
- Kenntnisse über Qualitätsmanagementmethoden und -techniken
- Kenntnisse zum Risikomanagement
- Verschiedene Methoden des Zeit- und Selbstmanagements
- Interne Qualitätssicherung,
- Einstufungsmanagement, Qualitätsprüfung, Qualitätsprüfung
Modul 4: Pflegeorganisation, Pflegewissenschaft – 60 Stunden
- Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens
- Pflegetheoretische Ansätze, Pflegekonzepte
- Forschungsansätze und Forschungsdesigne
- Forschungsethik
- Deskriptive Statistik
- Auswertung und Bewertung von Studien
- Standards/Leitlinien
Modul 5: Organisation betriebswirtschaftlicher Prozesse – 100 Stunden
- Kenntnisse von Jahresabschlüssen
- Einführung Finanzierungssysteme im Gesundheits- und Sozialwesen
- Umgang mit Kosten- und Leistungsrechnung
- Controlling-Instrumente kennen und anwenden
- Betriebliche Kennzahlen nutzen
- An der Finanz- und Investitionsplanung mitwirken
Modul 6: Rechtliche Grundlagen – 80 Stunden
- Rahmenverträge nach § 75 SGB XI,
- Krankenpflege nach SGB V,
- Versorgungsverträge, SGB XII,
- Wohn- und Teilhabegesetzt NRW
- Haftungsrecht,
- Betreuungsrecht,
- Arbeitsrecht,
- Vertragsrecht
- Datenschutzrecht
Projekt zum Theorie- und Praxistransfer – 80 Stunden
- Im ersten Quartal der Ausbildung werden die Teilnehmern in die Projektarbeit eingeführt.
- Schrittweise werden Projektziele, die Planung, Ausgestaltung und Umsetzung gemeinsam mit den Teilnehmern erarbeitet.
- Danach werden mit den Teilnehmern Themenkomplexe festgelegt, die sich für die einzelnen Projekte eignen.
- Die Umsetzung des Projektes erfolgt in der Praxis.
- Während der Theorieblöcke werden die einzelnen Projektabschnitte besprochen sowie das weitere Vorgehen abgestimmt.
- Das Projekt ist Teil der Ausbildung. Die Stunden der praktische Durchführung müssen von den Einrichtungen bescheinigt werden.
Erstellung der Facharbeit – 40 Stunden
- Jeder Teilnehmer erstellt nach vorgegebenen Rahmenbedingungen eine Facharbeit, die am Ende der Ausbildung abgegeben und bewertet wird.
Zielgruppe
Um für die modularen Weiterbildungen zur „verantwortliche Pflegefachkraft“ zugelassen zu werden, ist die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
- Gesundheits- und Krankenpfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- staatlich anerkannter Altenpfleger mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in den letzten acht Jahren notwendig.
- Bei ambulanten Pflegeeinrichtungen, die überwiegend behinderte Menschen pflegen und betreuen, gelten auch nach Landesrecht ausgebildete Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sowie Heilerzieherinnen und Heilerzieher mit einer praktischen Berufserfahrung von zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre als ausgebildete Pflegefachkraft.
- Die Rahmenfrist beginnt acht Jahre vor dem Tag, zu dem die verantwortliche Pflegefachkraft bestellt werden soll.
Voraussetzungen
Für die Anerkennung als „Verantwortliche Pflegefachkraft“ ist ferner Voraussetzung, dass eine Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen mit einer Mindeststundenzahl, die 460 Stunden nicht unterschreiten soll, erfolgreich durchgeführt wurde.
Hinweise
Der theoretische Unterricht ist in acht Unterrichtseinheiten eingeteilt und erfolgt in Vollzeit an fünf Tagen pro Woche. Der praktische Teil der Weiterbildung gleicht der Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigung und hängt von der Verteilung der Stunden in der jeweiligen Arbeitsstelle ab.
Der Abschluss ist verbunden mit einer Facharbeit und einer wissenschaftlichen Projektarbeit zum Theorie- und Praxistransfer sowie einer mündlichen Präsentation. Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat der TÜV NORD Bildung gGmbH.