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Volvo Oldtimer
Interview

Was ist ein Oldtimer?

22. August 2019

Beim Stichwort Oldtimer bekommen Auto­lieb­haber glänzende Augen. Aber wann gilt ein altes Automobil eigentlich offiziell als Old­timer, was ist bei der Zulassung für das H-Kenn­zeichen zu beachten, wo liegt der Unter­schied zur roten 07-Nummer, und wie hat sich die Auto­mobil­technik in den vergangenen 100 Jahren verändert? All das erklärt TÜV-NORD-Experte Roger Eggers im Interview.

#explore: Was macht ein Fahrzeug über­haupt zum Oldtimer?
Roger Eggers: Wenn ein Fahrzeug mindestens vor 30 Jahren zugelassen wurde, ist es nach der amtlichen Definition ein Oldtimer. Das gilt in allen 28 Mitglied­staaten der EU. Dann gibt es natürlich noch verschiedene Kriterien gemäß einer amtlichen Oldtimer-Richt­linie des Bundes­verkehrs­ministeriums, die für eine Zulassung mit H-Kennzeichen in Deutschland maßgeblich sind. Dazu muss das Fahrzeug natürlich verkehrs­sicher und vorschrifts­mäßig aus­gestattet sein – aber auch kultur­historisch wert­voll. Um als „kraft­fahr­zeug­technisches Kulturgut“ zu gelten, muss es weitest­gehend original sein und sich in einem guten Erhaltungs- und Pflege­zustand befinden.

„Um als ‘kraft­fahr­zeug­technisches Kulturgut’ zu gelten, muss ein Fahrzeug weitest­gehend original sein und sich in einem guten Erhaltungs- und Pflege­zustand befinden.“

Roger Eggers, Leiter Technik-Kompetenz bei TÜV NORD Mobilität

Wie läuft denn die Zulassung eines Oldtimers für ein H-Kennzeichen ab?
Dazu wird ein amtliches Gutachten nach Paragraf 23 der Straßen­verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) benötigt. Dieses Oldtimer-Gutachten kann von allen Prüf­ingenieuren oder amtlich anerkannten Sach­verständigen in Deutschland bei allen Prüf­institutionen erstellt werden. Wie auch bei einer normalen Haupt­unter­suchung werden die Verkehrs­sicher­heit und die Umwelt­verträglichkeit geprüft. Zusätzlich begutachten die Sach­verständigen nach der entsprechenden Richtlinie des Bundes­verkehrs­ministeriums das gesamte Fahr­zeug und seine Systeme: Ist der Gesamt­erhaltungs­zustand in Ordnung, sind die Komponenten und Bauteile original, gibt es eventuell Abweichungen, die auch noch zulässig sind? Ist alles in Ordnung, wird ein positives Gutachten ausgestellt. Damit erhält man bei der Zulassungs­stelle das H-Kenn­zeichen und ebenso die Eintragung in den Fahr­zeug­schein, dass es sich offiziell um einen Old­timer handelt. Dann darf man mit dem Fahrzeug auch in die Umwelt­zone, zahlt eine günstigere Kfz-Steuer und häufig auch einen niedrigeren Versicherungs­tarif.

Was kosten das Gutachten und die darauf­folgende Zulassung?
Das reine Oldtimer-Gutachten kostet je nach Fahrzeug­art zwischen circa 80 und 200 Euro. Motor­räder sind dabei natürlich günstiger als etwa ein schwerer Omni­bus. Wenn Fahr­zeuge importiert werden, benötigt man zusätzlich ein sogenanntes Voll­gutachten nach Paragraf 21 StVZO, um die Erst­zulassung des Fahr­zeugs in Deutschland zu erhalten. Dann wird es natürlich deutlich aufwendiger und damit teurer, denn dazu sind umfang­reiche Daten­recherchen notwendig. Die Zulassung beim Straßen­verkehrs­amt kostet rund 40 Euro, die Kfz-Steuer für Oldtimer-Autos liegt derzeit pauschal bei 191 Euro pro Jahr, bei Motorrädern sind es 46 Euro.

Wie stark dürfen Oldtimer vom Original­zustand abweichen?
In der Richtlinie des Bundes­verkehrs­ministeriums gibt es dazu einen sehr großen Kriterien­katalog: Grund­sätzlich zulässig sind Umbauten, die innerhalb der ersten zehn Jahre nach der Erstzu­lassung vor­genommen wurden. Wenn man also sein Auto vor 30 Jahren gekauft und zum Beispiel vor 24 Jahren tiefer­gelegt hat, ist das völlig okay. Außer­dem sind auch alle Umbauten jeglicher Art zulässig, die vor mindestens 30 Jahren gemacht worden sind. Selbstverständlich können die klassischen Verschleiß­teile wie Brems­beläge, Reifen oder bestimmte Fahr­werks­teile gegen neue Teile aus­getauscht werden, sofern diese nach zeit­genössischen Mustern hergestellt wurden. Zuletzt sind außer­dem alle Umbauten zulässig, die innerhalb der ersten zehn Jahre nach der Zulassung hätten vor­genommen werden können, die also seiner­zeit üblich waren. Man kann daher etwa den 1,2-Liter-Motor in seinem Opel Kadett D gegen einen 1,6-Liter-Motor aus einem gleichen Modell aus­tauschen, ohne dadurch das H-Kennzeichen zu gefährden. Steigt damit die Leistung des Fahr­zeugs, müssen im Regel­fall aber auch weitere Teile eingebaut werden, beispiels­weise die verstärkte Brems­anlage aus dem gleichen Typ.

Welche Umbauten sind unzulässig?
Oft erhalten wir Anfragen von Menschen, die ihren Oldtimer auf einen modernen Gasantrieb umrüsten wollen, um Geld zu sparen, weil sie mit dem Auto jeden Tag zur Arbeit fahren. Das wäre eine komplette Änderung der Antriebsart, ist nicht zeit­genössisch und mit der Zulassung als Oldtimer deshalb nicht vereinbar. Ab und zu erhalten wir zudem Anfragen von Menschen mit Behinderung, die ihr Fahr­zeug auf Hand­gas­betrieb oder elektrische Servo­lenkung umrüsten wollen. Auch das ist aus Sicht des Verordnungs­gebers nicht zulässig. Denn ein Oldtimer und die mit einem H-Kennzeichen verbundenen Vergünstigungen dienen nicht dem Komfort, der täglichen Nutzung im Alltag oder dem Geld­beutel des Besitzers, sondern der Erhaltung des kultur­historischen Gutes.

Wie sieht es etwa mit einer Umlackierung aus?
Das gesamte Erscheinungs­bild, etwa Lackierung oder Aufschrift, muss ebenfalls zeit­genössisch sein. Der Oldtimer kann also heute neu lackiert werden, es dürfen dabei aber keine modernen Lacke wie solche mit Perl­effekten verwendet werden, die es seiner­zeit noch nicht gegeben hat. Das gilt auch für Werbe­auf­schriften, die man auf dem eigenen Oldtimer anbringen will: Die Beschriftung mit einer Telefon­nummer ist kein Problem, aber eine Web­adresse ist nicht zulässig, da es das Internet damals noch nicht gab. Sobald das World Wide Web 30 Jahre alt ist, wird das dann aber ebenfalls möglich sein.

Muss ein Oldtimer auch zur Abgas­untersuchung?
Alle Fahrzeuge mit Otto­motor, die ab dem 1. Juli 1969 zugelassen worden sind, müssen zur Abgas­untersuchung. Bei Diesel­fahr­zeugen ist der Stich­tag der 1. Januar 1977. Das heißt, wir haben da schon eine ganze Reihe Oldtimer, die zur Abgas­unter­suchung müssen. In der Regel ist das aber kein Problem: Oldtimer sind Hobby­geräte und werden darum meist sehr gut gepflegt und gewartet. Deshalb treten bei der Abgas­unter­suchung oft deutlich weniger Mängel auf als bei etwas jüngeren Fahr­zeugen.

Und was unterscheidet das H-Kennzeichen von dem roten 07-Kennzeichen?
Auch für eine 07-Nummer benötigt man zunächst ein Oldtimer-Gutachten nach Paragraf 23 StVZO. Aller­dings muss das Fahrzeug im Regel­fall nicht alle zwei Jahre zur Haupt­unter­suchung. Anders als beim H-Kenn­zeichen handelt es sich bei der 07-Nummer nicht um eine normale Zulassung, sondern bloß um eine Genehmigung. Diese Fahr­zeuge dürfen nur für bestimmte Zwecke auf die Straße: für Probe­fahrten, Wartungs- und Einstell­fahrten und die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen. Selbst die Fahrt zur Tankstelle ist mit einem 07-Kennzeichen nach höchst­richterlichem Urteil nicht gestattet. Auch eine Fahrt ins Ausland ist mit Risiken verbunden, da das rote 07-Kennzeichen von unseren Nachbarn häufig nicht akzeptiert wird. Sinn­voll ist das rote 07-Kennzeichen für all jene, die nur gelegentlich zu Veranstaltungen fahren oder einen kleinen Fuhrpark besitzen. Denn das Nummern­schild kann als Wechsel­kenn­zeichen für mehrere Fahrzeuge verwendet werden. Wer mit seinem Oldtimer häufig unter­wegs ist, mal an den See, in die Berge oder ins Ausland fahren möchte, dem empfehle ich ein normales H-Kenn­zeichen. Schließlich macht es ja auch Spaß, in einem Oldtimer unter­wegs zu sein.

„Die StVZO, aber auch das EG-Recht kennen den Begriff des Youngtimers nicht.“

Roger Eggers, Leiter Technik-Kompetenz bei TÜV NORD Mobilität

Was ist ein Youngtimer?
Die StVZO, aber auch das EG-Recht kennen den Begriff des Youngtimers nicht. Nach der informellen Definition, die sich mittlerweile eingebürgert hat, werden Fahr­zeuge ab einem Alter von 20 Jahren in die Kategorie der Young­timer eingestuft. Diese Fahrzeuge sind meist recht selten und häufig bereits in Lieb­haber­hand, werden gut gepflegt und gewartet, deshalb bekommen sie im Regel­fall auch weniger Probleme bei der Haupt- und Abgas­unter­suchung. Sie haben aber eben noch nicht den offiziellen Oldtimer-Status und die damit verbundenen Vergünstigungen erlangt. Bei Oldtimer-Treffen oder -Ausfahrten sind Young­timer allerdings häufig schon gerne gesehen und zugelassen.

Welche Oldtimer nehmen Sie und Ihre Kollegen am häufigsten unter die Lupe?
Die klassischen deutschen Autos, die seinerzeit schon stark verkauft wurden. Mercedes Benz ist im Augen­blick insgesamt gesehen die Marke mit den meisten Oldtimern. Außerdem sind auch der VW Käfer mit sämtlichen Varianten und der Opel Kadett sehr stark vertreten. Mittler­weile kommen zudem in ganz großen Schritten die Fahr­zeuge aus den 1980er-Jahren ins H-Kenn­zeichen-Alter: vom Audi 80 über den VW Golf und 3er BMW bis zum Opel Vectra oder Corsa.

„Mercedes Benz ist im Augen­blick insgesamt gesehen die Marke mit den meisten Oldtimern.“

Roger Eggers, Leiter Technik-Kompetenz bei TÜV NORD Mobilität

Und was sind die ältesten Fahrzeuge oder die größten Raritäten, die Sie und Ihre Kollegen bislang begutachtet haben?
Das älteste Fahrzeug, das wir für ein H-Kenn­zeichen begutachtet haben, war der Benz Patent-Motorwagen von 1894. Den haben wir im April dieses Jahres für den Oldtimer-Sammler und Museums­betreiber Karl-Heinz Rehkopf im nieder­sächsischen Einbeck geprüft. Automobile Highlights, mit denen wir immer wieder zu tun haben, sind etwa die großen Luxus­limousinen der 1930er-Jahre von Horch, Mercedes oder Bentley. Oder auch die Super­sport­wagen der 1950er- und 1960er-Jahre wie Maserati, Ferrari, Mercedes SL oder Lamborghini, die selbst aus heutiger Sicht noch eine hervor­ragende Technik haben. Solche Autos zu begutachten macht natürlich auch allen Sach­verständigen großen Spaß. Schließlich sieht man solche Fahrzeuge nicht jeden Tag und kann sie nur sehr selten fahren.

Wird ein solcher Wagen nach denselben Kriterien bewertet wie ein Auto, das heute zum ersten Mal auf die Straße geschickt wird?
Bei der Fahrzeugprüfung werden grund­sätzlich die Vorschriften angewendet, die zum Zeitpunkt der Erstzu­lassung galten. Im Fall des Benz Patent-Motor­wagens von 1894 waren das ja noch sehr wenige, da gab es bloß einige kaiserliche Erlasse, die etwa besagten, dass die Fahr­zeuge über Bremsen verfügen müssen. Zusätzlich werden deshalb gegebenen­falls leichte Einschränkungen oder vertretbare Auflagen festgelegt: Da der Benz Patent-Motor­wagen keine Beleuchtung hat, darf er laut unserem Gutachten nur bei Tageslicht oder entsprechenden Sicht­verhältnissen bewegt werden. Außerdem müssen Winker­kellen mit­genommen werden, da das Fahrzeug nicht über Blinker verfügt. Mit einer Höchst­geschwindigkeit von 29 Kilo­metern pro Stunde darf der Benz Victoria logischerweise auch nicht auf die Autobahn, da hier ja nur Fahrzeuge ab 60 Stunden­kilo­meter zugelassen sind.

Sie sehen ja das komplette Spektrum des Auto­mobil­baus von seinen Anfängen bis in die Gegen­wart. Wie hat sich die Technik seither entwickelt?
Die Automobiltechnik war in der Mechanik und Hydraulik bereits zwischen den beiden Welt­kriegen ausgereift. Natürlich sind die Bau­teile heute kleiner, leichter und durch modernste Werk­stoffe auch belast­barer, aber wenn ich als TÜV-Sach­verständiger an modernen Fahrzeugen meine Ausbildung durch­laufen habe, kann ich relativ problem­los ebenfalls einen Wagen aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg begutachten und abnehmen. Die eigentliche Revolution hat sich in den vergangenen zehn bis 15 Jahren durch den Einzug der Elektronik ins Auto ereignet. Diese elektronischen Systeme, die auch verschleißen und somit repariert oder ersetzt werden müssen, sind auch eine Heraus­forderung für die Oldtimer der Zukunft. Da bin ich selbst gespannt, wie sich das entwickelt.

Haben Sie einen Lieblingsoldtimer?
Ich persönlich mag klassische deutsche oder italienische Sportwagen. Aber ich fahre auch sehr gerne in großen Limousinen: in einem Adenauer-Benz, einem Opel Diplomat oder Jaguar MK. Schöne restaurierte Motor­räder aus den 1950er- bis 1970er-Jahren finde ich ebenfalls sehr reizvoll. Mein erstes eigenes Auto war ein Renault R4. Das ist leider irgend­wann den Rost-Tod gestorben, zählt aber immer noch zu meinen Lieblings­autos. Wer heute noch einen hat: unbedingt gut pflegen! Denn die sind durch die Rost­problematik enorm selten geworden.

Sie haben ja sehr viel mit Oldtimern und dadurch auch mit deren Haltern zu tun. Gibt es so etwas wie den typischen Oldtimer-Besitzer?
Unter Oldtimer-Besitzern findet man das gesamte Spektrum der Gesellschaft: vom Landwirt, der aus praktischen Gründen seinen alten Lanz-Bulldog am Leben erhält, weil er ihn ab und zu auf seinem Bauern­hof einsetzen will, bis zum Multimillionär, der sich aus Lieb­haber­gründen einen kleinen Oldtimer-Fuhr­park leistet. Aber alle haben ein bisschen Benzin im Blut, und alle verbindet die Liebe zu dem alten Blech und der alten Technik – zu diesem authentischen Fahr­gefühl in alten Auto­mobilen oder auf alten Motor­rädern. Man ist einfach näher dran als in modernen Fahr­zeugen, wo man doch relativ weit von der Technik entkoppelt ist.

ZUR PERSON

Roger Eggers ist Leiter Technik-Kompetenz bei TÜV NORD Mobilität.

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