Nutzen

Mit der Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten sind Sie befähigt, in Ihrem Unternehmen alle Vorgänge zu überwachen, die mit der Beförderung von gefährlichen Gütern einhergehen. Jedes Unternehmen, das an der Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligt ist, muss laut Gefahrgutbeauftragten-Verordnung und Abschnitt 1.8.3 ADR einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Zur Überwachung der erforderlichen Kenntnisse ist eine schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer verpflichtend: Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises ist. Mit der Teilnahme an der Schulung für Gefahrgutbeauftragte schaffen Sie hierfür und für die Prüfung die Voraussetzung. Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Inhalt

Gesetzliche Grundlagen

  • Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
  • Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSEB)
  • Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV)
  • Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
  • ADR

Anlagen A: Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände

  • Allgemeine Vorschriften
  • Klassifizierung
  • Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften sowie Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern
  • Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks
  • Vorschriften für den Versand
  • Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und Tanks
  • Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung

Anlage B: Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der Beförderung

  • Vorschriften für die Fahrzeugbesatzung, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation
  • Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge

Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen Gefahrgutvorschriften

Allgemeine Maßnahmen der Verhütung von Risiken und Sicherheitsmaßnahmen

Zielgruppe

Personen, die als Gefahrgutbeauftragte bestellt werden sollen oder Unternehmer und Inhaber von Betrieben

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

Hinweise

Aufgrund der unterschiedlichen Prüfungsdurchläufe (IHK), in den unterschiedlichen Bundesländern, kann es zu verschiedenen Zeitvorgaben kommen.
Teilnahmegebühr

Präsenz-Veranstaltung

860,00 € (inkl. USt) 860,00 € (zzgl. USt)

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Mo 06. 05. – Mi 08. 05. 2024

08:30 – 17:30 Uhr

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Mi 22. 05. – Fr 24. 05. 2024

08:30 – 17:00 Uhr

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Mi 10. 07. – Fr 12. 07. 2024

08:30 – 17:00 Uhr

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Mo 23. 09. – Mi 25. 09. 2024

08:30 – 17:30 Uhr

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Mo 28. 10. – Mi 30. 10. 2024

08:30 – 17:00 Uhr

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Mo 04. 11. – Mi 06. 11. 2024

08:30 – 17:00 Uhr

860,00 € (inkl. USt)

860,00 € (zzgl. USt)

Di 19. 11. – Do 21. 11. 2024

08:30 – 17:00 Uhr

860,00 € (inkl. USt)

860,00 € (zzgl. USt)

Di 10. 12. – Do 12. 12. 2024

08:30 – 17:30 Uhr

860,00 € (inkl. USt)

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Gefahrgutbeauftragter – Prüfungsvorbereitung

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Beauftragte und verantwortliche Person gem. Kapitel 1.3 ADR

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