Nutzen

Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten muss höchste Priorität haben. In den neuen Fassungen der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. dem entsprechenden Landesrecht und den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V17) sowie der Versammlungsstättenverordnungen (VStättVO) der Länder (z. B. SBauVO NRW) ist dies auch klar zu erkennen. Die gesetzlichen Regelungen fordern von Betreiberinnen und Betreibern bzw. Veranstalterinnen und Veranstaltern noch mehr Eigenverantwortung. Können diese nicht ununterbrochen während des Events anwesend sein, sind sie verpflichtet, eine zuverlässige und qualifizierte Veranstaltungsleitung zu bestellen. Diese ist dann stellvertretend dafür verantwortlich, die Einhaltung aller Vorschriften zu überwachen und die Sicherheit aller Anwesenden zu gewährleisten. Im Seminar Veranstaltungsleitung gehen wir näher darauf ein. Der Geltungsbereich ist jeweils im § 1 der landesspezifischen Versammlungsstättenverordnungen festgelegt. In der Regel sind dies Gebäude mit Versammlungsräumen – auch Gaststätten – für mehr als 200 Personen, Sportstadien und Arenen mit mehr als 5.000 Besucherplätzen sowie Open-Air-Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Gästen unter bestimmten Rahmenbedingungen. Doch auch dort, wo keine Landes-Versammlungsstättenverordnung greift, ist die Muster-Versammlungsstättenverordnung der Bauministerkonferenz anerkannte Regel der Technik. Was es aus gesetzlicher Sicht dabei alles zu beachten gilt, welche Aufgaben und Pflichten Sie haben und über welche Qualifikationen Sie verfügen sollten, vermitteln wir Ihnen im Seminar Veranstaltungsleitung. Gemeinsam mit dem Seminarteam entwickeln Sie neue Ideen zur sicheren Planung und Umsetzung Ihres nächsten Events sowie zur Vermeidung von Gefahren. Parallel können Sie sich mit den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern über aktuelle Problemstellungen und Lösungsansätze bei Veranstaltungen virtuell austauschen.

Inhalt

Rechtsgrundlagen der Veranstaltungssicherheit (Arbeitsschutzgesetz, Haftung und Schadenersatz, Verkehrssicherungspflichten)

Wichtige Betriebsvorschriften aus Muster-Versammlungsstättenverordnung und Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V1, DGUV-V17)

Leitung und Aufsicht bei Veranstaltungen, Delegation von Betreiberpflichten

Schlüsselqualifikationen der Veranstaltungsleitung

Aufgaben der Veranstaltungsleitung

Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik

Ordnungsdienst und Sanitätsdienst

Diskussion von Praxisbeispielen aus dem Arbeitsalltag der Teilnehmer

Schriftliche Erfolgskontrolle

Zielgruppe

Betreiber, Veranstalter (In- und Outdoor), Agenturen, Event-Planer, Event-Manager, Sport-Manager, Kultur-Manager etc., Ordnungsdienst und Veranstaltungsleiter nach § 38 VStättV; das Seminar ist darüber hinaus sehr gut geeignet für weitere Personen, die nach § 38 VStättV als Veranstaltungsleiter in Versammlungsstätten eingesetzt werden und Pflichten des Betreibers/Veranstalters oder der Betreibergesellschaft übernehmen, z. B. Mitarbeiter in Ämtern der Gemeinden, Städte und Kreise für öffentliche Ordnung, Bauaufsicht, Bürgermeister, Feuerwehr, Kultur, Presse, Sport, Schulen und Gebäudemanagement.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

Technische Voraussetzungen für Online-Veranstaltungen

Wir setzen ausschließlich browserbasierte Tools (bspw. edudip next, BigBlueButton oder MS TEAMS) im Rahmen unserer Webinare ein. Es sind somit keine Installationen im Vorfeld notwendig. Zur Teilnahme an unseren Webinaren benötigen Sie:

  • eine Internetverbindung mit mind. 6000er-DSL-Leitung. Wir empfehlen die Nutzung eines LAN-Kabels.
  • einen aktuellen Webbrowser (Firefox, Google Chrome, Edge, Safari). Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme über den Internet Explorer nicht möglich ist.
  • ein audiofähiges Endgerät (PC oder Laptop) mit Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrofon und Webcam.
Teilnahmegebühr

Online-Veranstaltung

844,90 € (inkl. USt) 710,00 € (zzgl. USt)

Preis pro Person

Präsenz-Veranstaltung

844,90 € (inkl. USt) 710,00 € (zzgl. USt)

inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung

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+49 800 8888 020
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Veranstaltungsform
Zeitraum
Veranstaltungsort
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Mi 15. 05. – Do 16. 05. 2024

09:00 – 16:30 Uhr

844,90 € (inkl. USt)

710,00 € (zzgl. USt)

Mi 05. 06. – Do 06. 06. 2024

09:00 – 16:30 Uhr

844,90 € (inkl. USt)

710,00 € (zzgl. USt)

Do 13. 06. – Fr 14. 06. 2024

09:00 – 16:30 Uhr

844,90 € (inkl. USt)

710,00 € (zzgl. USt)

Di 09. 07. – Mi 10. 07. 2024

09:00 – 16:30 Uhr

844,90 € (inkl. USt)

710,00 € (zzgl. USt)

Mo 05. 08. – Di 06. 08. 2024

09:00 – 16:30 Uhr

844,90 € (inkl. USt)

710,00 € (zzgl. USt)

Do 15. 08. – Fr 16. 08. 2024

09:00 – 16:30 Uhr

844,90 € (inkl. USt)

710,00 € (zzgl. USt)

Mo 16. 09. – Di 17. 09. 2024

09:00 – 16:30 Uhr

844,90 € (inkl. USt)

710,00 € (zzgl. USt)

Mo 07. 10. – Di 08. 10. 2024

09:00 – 16:30 Uhr

844,90 € (inkl. USt)

710,00 € (zzgl. USt)

Di 12. 11. – Mi 13. 11. 2024

09:00 – 16:30 Uhr

844,90 € (inkl. USt)

710,00 € (zzgl. USt)

Do 12. 12. – Fr 13. 12. 2024

09:00 – 16:30 Uhr

844,90 € (inkl. USt)

710,00 € (zzgl. USt)

Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten (Technik und Aufsicht)

nach § 40 Abs. 5 MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht

Präsenzseminar
3 Tage
ab 1.047,20 € inkl. USt (880,00 € zzgl. USt)

Sicherheitskonzept gemäß §43 MVStättVO erstellen

Erfahren Sie die wichtigsten Aspekte der Versammlungsstättenverordnung

Präsenzseminar, Webinar
2 Tage
ab 844,90 € inkl. USt (710,00 € zzgl. USt)

Online-Unterweisung: Betriebspersonal für Aufsicht in Versammlungsstätten

Jährliche Wiederholungsunterweisung nach MVStättVO §42 und DGUV

Online-Unterweisung
20 Minuten
ab 29,75 € inkl. USt (25,00 € zzgl. USt)