Bildungsscheck NRW

Bildungsscheck NRW

Nordrhein-Westfalen: Förderung von Weiterbildung für Privatpersonen und Unternehmen

Individuelle Förderberatung: Jetzt anfragen

Der Bildungsscheck NRW (MAGS: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW) fördert Menschen und Betriebe aus Nordrhein-Westfalen beim lebensbegleitenden Lernen. Mit dem Bildungsscheck werden Sie bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung entlastet und sichern zugleich Ihre Beschäftigungsfähigkeit. Unternehmen profitieren außerdem von qualifizierten Beschäftigten, die die Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Beim Bildungsscheck NRW sind 2 Zugriffe möglich, um Förderung zu erhalten:

  1. Individueller Zugang für Einzelpersonen (Beschäftigte und Berufsrückkehrende), die Ihre Weiterbildung selbst finanzieren
  2. Betrieblicher Zugang für kleine Unternehmen bis zu 50 Personen, die ihren Mitarbeitenden Weiterbildungen ermöglichen wollen

Was wird gefördert?

  • Berufliche Sachkunde- / Befähigungsnachweise
  • Soziale und Methodische Kompetenzen im Beruf und Unternehmen (u.a. Kommunikation, Konfliktlösung)
  • Nachholen von Berufsabschlüssen
  • Vorbereitungskurse für eine Externenprüfung / den Abschluss in einem Fortbildungsberuf
  • Nachqualifizierungen für ein Anerkennungsverfahren

Neben klassischen Bildungsangeboten vor Ort können Sie auch E-Learning-Angebote / Webinare fördern lassen.

Als Unternehmen können Sie jährlich bei Inhouse-Seminaren für bis zu 10 Mitarbeitende den Bildungsscheck NRW erhalten.

Wie (viel) wird gefördert?

So viel wird mit dem Bildungsscheck NRW gefördert:

  • Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige haben die Möglichkeit, jährlich 50 % Zuschuss auf Ihre Weiterbildung zu erhalten (maximal 500 Euro)
  • Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten können jährlich 10 Bildungsschecks für Mitarbeitende mit einer Bezuschussung von jeweils 50 % (maximal 500 Euro) je Bildungsscheck erhalten

So beantragen Sie den Bildungsscheck NRW:

  1. (Telefonische) Erstberatung: Es wird geprüft, ob Sie für eine Förderung geeignet sind und welche Unterlagen Sie beim persönlichen Beratungstermin mitbringen müssen
  2. Beratungsgespräch vor Ort an einer von 250 Beratungsstellen in NRW: der Bildungsscheck wird nach Sichtung Ihrer Unterlagen an Sie ausgestellt
  3. Bildungsscheck beim Weiterbildungsanbieter vor Kursbeginn einreichen: Der Anbieter reicht diesen bei der zuständigen Bezirksregierung in NRW ein, sodass Sie lediglich den Eigenanteil für die Weiterbildung seiner Beschäftigten zahlen müssen

Hinweis: Es steht jedem Weiterbildungsanbieter frei, ob Bildungsschecks angenommen werden. Wenden Sie sich also vorab an Ihren Anbieter, ob dieser den Bildungsscheck NRW akzeptiert.

Wer wird gefördert?

Damit Menschen in Nordrhein-Westfalen fit für die Arbeitswelt der Zukunft sind, wird mit dem Bildungsscheck NRW ein attraktiver Anreiz für lebensbegleitendes Lernen gesetzt. Die Förderung erhalten:

  • Arbeitssuchende, Berufsrückkehrende, Berufstätige und Selbstständige, die in NRW wohnen oder arbeiten und Ihre Weiterbildung eigenständig finanzieren
  • Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die Ihren Mitarbeitenden Weiterbildung ermöglichen und mit neuem Fachwissen ihre Wettbewerbsfähigkeit auch in Zukunft sicherstellen wollen

Voraussetzung für Förderung

Individueller Zugang (Berufstätige, Berufsrückkehrende, Selbstständige)
  • Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen
  • Maximal 1 Bildungsscheck pro Kalenderjahr möglich (richtet sich am Ausgabe-Datum)
  • Zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 40.000 Euro (alleinstehend) / 80.000 Euro (Eheleute, gemeinsam veranlagt)
Betrieblicher Zugang (Unternehmen für Ihre Beschäftigten)
  • Sitz des Unternehmens in Nordrhein-Westfalen
  • Weniger als 50 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente)
  • Innerhalb eines Kalenderjahres maximal 10 Bildungsschecks (richtet sich am Ausgabe-Datum)
  • Je Mitarbeiter:in maximal 1 Bildungsscheck pro Kalenderjahr

Die Förderung durch den Bildungsscheck NRW ist ausgeschlossen, wenn:

  • Individueller Anspruch auf eine andere Förderung aus Bundes- oder sonstigen Landesprogrammen besteht
  • Gesetzliche Vorschriften die Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme vorschreiben

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne

Infos und Online-Anträge

Info-Telefon (Berufliche Weiterbildung NRW):

0211 837 1929

Alle Infos zur Beantragung:

Weiterbildungsberatung NRW

 

Alle Angaben ohne Gewähr - alle aktuellen Informationen finden Sie unter oben genannten Links.