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Ratgeber und Tipps

Chip-Tuning

„Chip-Tuning“ ermöglicht mehr Motorleistung, Tempo und Drehmoment – birgt jedoch auch Risiken: erhöhter Spritverbrauch, potenzielle Schäden am Motor und der Verlust der Betriebserlaubnis, wenn es nicht korrekt abgenommen ist.

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Person steht mit einem Tablet in der Hand vor einer geöffneten Haube

Achten Sie auf das Herz Ihres Autos

Was hält der Motor aus? Wie viel Leistung kann ich herausholen? Chip-Tuning nutzt Reserven, die das Triebwerk für ein längeres mobiles Leben und mehr Zuverlässigkeit unter widrigen Umständen bekommen hat. Achten Sie auf folgende Punkte:

  • Bitte lassen Sie Ihre Chip-Tuning-Maßnahmen unbedingt prüfen und in die Fahrzeugpapiere eintragen.
  • Vorsicht! Nach dem Chip-Tuning verschlechtert sich häufig das Abgas- und Geräuschverhalten. In diesem Fall zieht der Gesetzgeber Ihr Fahrzeug aus dem Verkehr (§ 19 Abs. 2 StVZO).
  • Unser Tipp: Führen Sie Chiptuning nur mit einem Teilegutachten, einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) oder Teiletypgenehmigung (TTG) durch.

Schonen Sie Ihr Portmonee

Wenn Ihnen weder Teilegutachten noch ABE oder TTG vorliegen, müssen unsere Experten eine aufwändige Einzelabnahme durchführen. Und die ist häufig sehr teuer:

  • Abgasmessung nach den Vorschriften nach der EG-Richtlinie 70/220/EWG
  • Fahrgeräuschmessung nach den Vorschriften nach der EG-Richtlinie 70/157/EWG
  • Motorleistungsmessung nach der EG-Richtlinie 80/1269/EWG
  • Höchstgeschwindigkeitsmessung nach der ECE-Regelung Nr. 68
  • Möglicherweise Überprüfung der Bremswirkung und der Bereifung bei der gesteigerten Höchstgeschwindigkeit
TÜV NORD Tipp

Wenn Chip-Tuning, dann nur mit Teilegutachten oder ABE! Folgende Informationen sollten die Unterlagen enthalten: Ihr Fahrzeugtyp ist für die Umrüstung geeignet. Ihr Fahrzeug hält die Emissionsgrenzwerte für Abgas und Geräusche ein.

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