Setzen Sie Ihren Gebrauchtwagenprozess rechtssicher um
Das Gebrauchtwagenbusiness ist zum Jahresbeginn deutlich anspruchsvoller geworden: Mit dem neuen Kaufrecht haben sich die rechtlichen Anforderungen an die Verkaufsprozesse von Händlern spürbar erhöht. Unter anderem muss seitdem der optische und technische Zustand von Fahrzeugen (inkl. elektronischer Bauteile und Softwarestände) Kaufinteressenten vor Vertragsabschluss nachvollziehbar aufgezeigt werden.
Ein Service, der Ihnen hier Sicherheit bietet, ist das neue TÜV NORD-Verkaufsgutachten. Dieses bietet eine regresssichere Grundlage für den Gebrauchtwagenverkauf, die mit Fachanwälten abgestimmt wurde. Erfahren Sie im Interview mit dem Produktverantwortlichen von TÜV NORD, Dennis Zittlau, welche Vorteile dieser Service für Sie bietet.




Von 6 auf 12 Monate Gewährleistungspflicht
Von zentraler Bedeutung für den Handel ist die Verlängerung der Beweislastumkehr. Hier geht man davon aus, dass Mängel, die vom Käufer während des definierten Zeitraums entdeckt werden, schon beim Kauf des Produkts vorhanden waren und sich somit der Verkäufer um die Behebung kümmern muss. Bislang konnte der Händler das schon nach einem halben Jahr abwehren - künftig erst nach 12 Monaten. Gerade bei einem Gebrauchtwagenkauf muss also sehr klar im Kaufvertrag geregelt werden, welche Mängel bereits bekannt sind. Denn ein Mangel bei einem Pkw kann schnell mal in die Tausende Euro gehen.
Software kann zum Sachmangel werden.
Mit dem Gesetz traten noch weitere Punkte in Kraft, die das Verhältnis von Verkäufer – Käufer beeinflussen. Die Herausforderung ist, dass es viele verschiedene Produktgruppen umfasst. Sämtliche Regelungen rund um die sogenannten digitalen Elemente betreffen auch den Gebrauchtwagen, obwohl der Gesetzgeber hier ganz andere Waren und Dienstleistungen im Blick hatte. Dadurch können auch Software-Updates zu einem Sachmangel führen. Für kleinere Gebrauchtwagenhändler sind die möglichen Konsequenzen schwer zu kalkulieren. Hier könnte es jedoch einen Ausweg geben, indem die Verkäufer diese Update-Pflicht aus der Gewährleistung ausschließen.








Der bürokratische Aufwand für Händler deutlich erhöht.
Auch die Bürokratie und der damit verbundene Papieraufwand werden zunehmen. „Eine Garantieerklärung ist dem Verbraucher künftig auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen.“ Aus dieser muss deutlich hervorgehen, dass die Garantie neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten besteht und die Inanspruchnahme dieser Rechte unentgeltlich ist. Von erheblicher Relevanz dürfte es bei der Frage haben, ob das Fahrzeug einen Unfall hatte. Der einfache Vermerk im Kaufvertrag „Fahrzeug ist nicht unfallfrei“ reicht beim Verbrauchsgüterkauf zukünftig also nicht mehr aus. Nach neuem Recht muss „die Sache sowohl subjektiv als auch objektiv mangelfrei sein“. Damit ist gemeint, dass in Zukunft der objektive Mangel auf den subjektiven Mangel durchschlägt.
Eine Lösung bietet das neue TÜV NORD-Verkaufsgutachten.
Das neue TÜV NORD-Verkaufsgutachten bietet eine regresssichere Grundlage für den Gebrauchtwagenverkauf, die mit Fachanwälten abgestimmt wurde. Informieren Sie sich noch heute zu den Themen:
- wie Sie das neue Gewährleistungsrecht in Ihren Gebrauchtwagenprozessen rechtssicher umsetzen
- wie Sie sich als Händler selbst und auch Ihren Kunden mehr Sicherheit verschaffen
- welche Vorteile eine unabhängige Bewertung Ihrer Fahrzeuge durch das neue TÜV NORD-Verkaufsgutachte bietet
- wie Sie das Gutachten im Onlinevertrieb nutzen können und
- wie Sie Vertragsänderungen durch das neue Gutachten geringhalten.