Ihr Programm zur Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung
Laut Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) benötigen alle gewerblich tätigen Fahrer neben der Fahrerlaubnis eine Grundqualifikation. Darüber hinaus müssen sie in regelmäßigen Abständen (alle fünf Jahre) eine Berufskraftfahrer-Weiterbildung absolvieren. Dies gilt für alle gewerblichen Fahrer im Güterverkehr (Transportfahrten über 3,5 Tonnen) und alle Busfahrer (bei mehr als acht Fahrgastplätzen). Auch Aushilfsfahrer sind davon betroffen.
Die im Rahmen der Berufskraftfahrerqualifikation durchgeführte BKF-Weiterbildung umfasst 35 Unterrichtsstunden. Diese sind in fünf verschiedene Themenbereiche (Module) aufgeteilt. Alle Teilnehmer der Berufskraftfahrer-Schulung müssen somit fünf Tagesveranstaltungen mit je sieben Unterrichtsstunden besuchen. Nur nach Vorlage der einzelnen Weiterbildungsnachweise wird die Qualifizierung im Führerschein eingetragen. In unseren speziell auf Berufskraftfahrer zugeschnittenen Weiterbildungen vermitteln wir Ihnen das nötige Fachwissen und geben Ihnen hilfreiche und praxisnahe Tipps für die tägliche Arbeit.
Berufskraftfahrer-Seminare im Überblick
Ergebnisse: 6
BKrFQG – Eco-Training (theoretische Unterweisung)
Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Rechtsgrundlage der Berufskraftfahrerqualifikation ist das am 1. Oktober 2006 in Kraft getretene Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)). Neben dem Führerschein sind besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im jeweiligen Tätigkeitsbereich vorzuweisen. Ziele der Berufskraftfahrerqualifikation sind eine verbesserte Sicherheit im Straßenverkehr, ein wirtschaftliches Fahren sowie ein gemeinsamer Bildungs- und Ausbildungsstand innerhalb der Europäischen Union. Grundsätzlich gilt das BKrFQG für alle Fahrer, die auf öffentlichen Straßen gewerbliche Fahrten im Güterkraftverkehr oder im Personenverkehr durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der C- und D-Klassen erforderlich ist. Wer gewerbliche Fahrten ohne entsprechende Berufskraftfahrerqualifikation durchführt, muss mit erheblichen Bußgeldern rechnen.
Grundqualifikation und Berufskraftfahrer-Weiterbildung
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) gilt sowohl für Neueinsteiger als auch für erfahrene Berufskraftfahrer. Neueinsteiger haben seit dem 10. September 2008 (Busfahrer) beziehungsweise seit dem 10. September 2009 (Lkw-Fahrer) eine Grundqualifikation nachzuweisen. Diese kann zum Beispiel durch eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder durch eine erfolgreiche Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erreicht werden. Die erste Berufskraftfahrer-Weiterbildung ist fünf Jahre nach der Grundqualifikation zu absolvieren. Im Rahmen der Berufskraftfahrer-Weiterbildung müssen Sie Ihre bereits in der Grundqualifikation erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten auf den neuesten Stand bringen. Nicht alle Berufskraftfahrer benötigen eine spezielle Berufskraftfahrerqualifikation, denn für das Führen von Kraftfahrzeugen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometer pro Stunde muss keine BKF-Weiterbildung nachgewiesen werden. Gleiches gilt für Polizei-, Bundeswehr-, Straßenreinigungs-, Zivil- und Katastrophenschutzfahrzeuge.