Abfallwirtschaft wird KRITIS-Sektor

20.07.2022 | CYBER- & INFORMATIONSSICHERHEIT: Das IT-SiG 2.0 nimmt mit Senkung der Schwellenwerte in der KRITIS Verordnung nun deutlich mehr Organisationen in die Pflicht, wirksame Maßnahmen zur Erhöhung ihrer IT-Sicherheit zu ergreifen.

Bis vor kurzem gehörten in Deutschland sieben verschiedene Sektoren der KRITIS an. Dazu zählen beispielsweise die Branchen Energie, Wasser, Ernährung, Telekommunikation oder das Gesundheits- und Finanzwesen. Im Rahmen des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 (IT-SIG 2.0) sind nun auch die Sektoren Siedlungsabfallentsorgung und Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse (UBI/UNBÖFI) neu hinzugekommen. 

Von massiven Umweltverschmutzungen bis hin zu einem Anstieg der Seuchengefahr, Ausfälle oder Beeinträchtigungen im Bereich der Abfallwirtschaft können schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 zählt die Entsorgung daher künftig zu den kritischen Infrastrukturen (KRITIS). Damit gehen für Entsorger, Recycling-Unternehmen und kommunale Betriebe neue Anforderungen und Pflichten einher, auf die es sich frühzeitig vorzubereiten gilt. 

Das IT-SiG 2.0 nimmt mit Senkung der Schwellenwerte in der KRITIS Verordnung nun deutlich mehr Organisationen in die Pflicht, wirksame Maßnahmen zur Erhöhung ihrer IT-Sicherheit zu ergreifen. Diese Schwellenwerte sollten von Unternehmen im Grenzbereich in regelmäßigen Abständen auf Aktualisierungen geprüft werden. Die Pflicht bezüglich hohen Anforderungen im Bereich der IT-Sicherheit soll nachgekommen und Störungen der IT-Systeme direkt dem BSI gemeldet werden. Dabei geht es grundsätzlich darum, alle Unternehmen zu erfassen, die mit ihren Dienstleistungen und Produkten mehr als 500.000 Personen versorgen.

Die Verordnungen zu den Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ergänzen das seit Juli 2015 gültige IT-Sicherheitsgesetz. 

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