Qualifizierte elektronische Vertrauensdienste wie Signaturen, Siegel und Zeitstempel schaffen die Voraussetzung für vollständig digitalisierte behördliche und unternehmerische Prozesse. Entscheidend für eine vertrauenswürdige Abwicklung sind dabei sichere und rechtlich anerkannte Verfahren.
Als Vertrauensdiensteanbieter (VDA) müssen Sie daher nachweisen, dass Sie die eIDAS Verordnung, die europaweit geltende Regelungen für die Bereiche "Elektronische Identifizierung (eID)" und "Elektronische Vertrauensdienste" einhalten, sowie die zugrundeliegenden technischen und organisatorischen Normen (ETSI, CEN) umsetzen. Der Rechtsrahmen wird durch bestimmte nationale gesetzliche Anforderungen, wie beispielsweise das Vertrauensdienstegesetz in Deutschland ergänzt. Um als Vertrauensdiensteanbieter auf die Europäische eIDAS-Vertrauensliste (EU Trusted Service List – TSL) aufgenommen zu werden, ist die Vorlage eines Konformitätsbewertungsberichts einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle (z.B. TÜV NORD) bei der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde notwendig.
Als Konformitätsbewertungsstelle bieten wir Ihnen eine Vielzahl an Dienstleistungen an, die von der Prüfung bis hin zur Zertifizierung nach eIDAS, ETSI oder nach den Technischen Richtlinien des für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) reichen.
Unser Angebot richtet sich an eine Vielzahl von Organisationen. Dazu gehören:
So unterstützen wir Sie ganzheitlich:
Training & Qualifizierung
Konzeption & Vorbereitung
Prüfung & Konformitätsbewertung
Nach diesen Standards prüfen wir
Zertifizierung & Re-Zertifizierung
Qualifizierte Vertrauensdienste sind digitale Dienste wie elektronische Signaturen, Siegel oder Zeitstempel, die hohe Sicherheits- und Rechtsanforderungen erfüllen. Sie ermöglichen rechtsverbindliche, vollständig digitale Prozesse in Behörden und Unternehmen.
Vertrauensdiensteanbieter (VDA), die qualifizierte elektronische Dienste bereitstellen wollen – z. B. Signatur- oder Siegelanbieter –, benötigen eine Zertifizierung nach eIDAS. Diese ist Voraussetzung für die Aufnahme in die EU Trusted Service List (TSL).
Die eIDAS-Verordnung ist ein EU-weit verbindlicher Rechtsrahmen für elektronische Identifizierungsverfahren (eID) und Vertrauensdienste. Sie regelt unter anderem Anforderungen an Signaturen, Siegel, Zeitstempel und andere vertrauensbildende Dienste.
Das hängt vom Projektumfang und Vorbereitungsgrad ab. Eine Erstberatung hilft bei der realistischen Einschätzung von Zeitrahmen und Ressourcen.
Ja – unsere Zertifikate sind international gültig und stärken Ihre Position im EU-Markt.