Wer als qualifizierter Anbieter für elektronische Einschreib- und Zustelldienste offiziell auf der EU Trusted List (EUTL) durch die zuständige nationale Aufsichtsbehörde gelistet werden möchte, muss die in der eIDAS-Verordnung aufgeführten Anforderungen nicht nur erfüllen, sondern auch durch einen unabhängigen Dritten nachweisen.
Wir begleiten Sie – unabhängig davon, an welchem Punkt Sie sich gerade befinden – auf Ihrem Weg zum Qualifikationsstatus. Angefangen bei möglichen Vorprüfungen bis hin zur abschließenden Konformitätsbewertung (Zertifizierung) bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen, die Sie benötigen, um sich letztendlich bei Ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde – in Deutschland die Bundesnetzagentur (BNetzA) – qualifizieren zu lassen. Zudem bekommen Sie bei uns Workshops oder erhalten in Form von Trainings einen Einblick in die Welt von eIDAS & ETSI.
Sie sind bereits als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter für elektronische Einschreib- und Zustelldienste gelistet, benötigen jedoch einen erneuten Nachweis darüber, dass Sie die geltenden Regelungen der eIDAS-Verordnung, der ETSI-Standards und der nationalen Gesetzgebung erfüllen? Wir prüfen Ihre Prozesse und Dokumentationen und nehmen Ihre erfolgreiche Re-Zertifizierung vor.
Unser Angebot richtet sich an eine Vielzahl von Organisationen, die sich mit dem sicheren, rechtsverbindlichen Vertrieb und Nutzung digitaler elektronische Einschreib- und Zustelldienste beschäftigen:
So unterstützen wir Sie ganzheitlich:
Training & Qualifizierung
Konzeption & Vorbereitung
Prüfung & Konformitätsbewertung
Prüfung Ihrer Umsetzung anhand der eIDAS-Verordnung, u. a.
Anwendung folgender ETSI-Standards:
Zertifizierung & Re-Zertifizierung
Elektronische Einschreib- und Zustelldienste übermitteln elektronische Daten wie bspw. E-Mails zwischen Dritten und liefern einen Nachweis des Versands und des Empfangs der übermittelten Daten zu einem Datum und einer Uhrzeit. Ferner identifizieren und authentifizieren diese den Versender und Empfänger. Der Versand- und Empfangsnachweis bestätigt, dass die Daten zum angegebenen Zeitpunkt unversehrt von dem identifizierten Sender an den identifizierten Empfänger übermittelt worden sind. Einschreibe- und Zustelldienste stellen einen sicheren Kanal für die Übermittlung von Dokumenten zur Verfügung.
In Deutschland ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) die zuständige Behörde für die Anerkennung qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter gemäß der eIDAS-Verordnung.
Ein elektronisches Postfach ist ein sicherer digitaler Speicherort, in dem Empfänger elektronische Einschreiben oder andere vertrauliche Dokumente empfangen und verwalten können. Es dient als digitaler Empfangskanal für qualifizierte elektronische Zustellungen.
Im Rahmen der Konformitätsbewertung prüfen unabhängige Evaluatoren der Konformitätsbewertungsstellen (CAB) (wie z. B. TÜV NORD CERT) Ihre Dokumente (z.B. CP/CPS/TSPS, Policy Disclosure Statement, AGB und Beendigungsplan) auf die Einhaltung von Kriterien und Anforderungen, technischer und organisatorischer Maßnahmen auf Basis der relevanten eIDAS-Artikel sowie Normen wie z.B. der ETSI EN 319 401.
Die Zulassung als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter ist an regelmäßige Re-Zertifizierungen gebunden, da die Zertifikatsgültigkeit insgesamt 2 Jahre beträgt. Das Re-Zertifizierungsaudit findet innerhalb der letzten 6 Monate der Zertifikatsgültigkeit des aktuell gültigen Zertifikates statt (Monate 18 – 24).