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ISO 50001 - Geprüftes Energiemanagement

Prüfzeichen DIN EN ISO 50001

ISO 50001: Zertifiziertes Energiemanagementsystem

Es gibt viele gute Gründe, auf die Energieeffizienz Ihres Unternehmens zu achten. Global gesehen hilft es bei der dringend erforderlichen Reduzierung der Treibhausgasemissionen. Aber auch bezüglich der Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens hat ein zertifiziertes Energiemanagementsystem gemäß DIN EN ISO 50001 Vorteile.

Denn ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 unterstützt Sie bei der fortlaufenden Verbesserung Ihrer energiebezogenen Leistung, d.h. bei der Verbesserung der Energieeffizienz, des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs. 

Weiterhin unterstützt Sie das Energiemanagementsystem bei der Steigerung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit und der Reduzierung der Energiekosten. Darüber hinaus wird Ihr öffentliches Image aufgewertet.

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Zielgruppe

Ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 ist national und international für Unternehmen jeder Größe die ideale Basis zum Nachweis ihrer Kompetenz und Leistungsfähigkeit. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass die Norm branchenunabhängig umgesetzt werden kann – sowohl bei Produktionsunternehmen als auch bei Dienstleistungsbetrieben.

ISO 50001: Ihre Vorteile im Überblick

  • Ihr Unternehmen setzt sich systematisch mit seiner energiebezogenen Leistung auseinander, erkennt und nutzt Energieeinsparpotenziale
  • Sie sensibilisieren Ihre Mitarbeitenden und Lieferanten für den nachhaltigen Umgang mit Energieressourcen
  • Sie sparen Kosten durch geringeren Energieverbrauch
  • Sie schonen Ressourcen und unterstützen die allgemeinen Klimaschutzziele durch Reduzierung Ihrer CO2-Emissionen
  • Sie erhöhen Ihre Wettbewerbsfähigkeit

     

  • Als Unternehmen des produzierenden Gewerbes nutzen Sie die Begrenzung der KWKG-Umlage bzw. der Offshore-Netzumlage im Rahmen der „Besonderen Ausgleichsregelung“ (§ 28 ff EnFG)
  • Sind Sie in einem beihilfeberechtigten Sektor oder Teilsektor des EU-ETS tätig, können Sie eine Beihilfe für indirekte CO2-Kosten gemäß der Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) sowie der Strompreiskompensation (SPK)-Förderrichtlinie beantragen
  • Sie sind von Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 freigestellt
  • Ihre Außenwirkung wird positiv verstärkt
Infografik PDCA Zyklus - Das Vorgehen: Plan-Do-Check-Act

"Plan-Do-Check-Act"-Modell als Basis Ihres Energiemanagementsystems nach ISO 50001

Die ISO 50001 beruht auf dem „Plan-Do-Check-Act“-Modell. Dieses ist in vier Phasen gegliedert und als fortlaufender Verbesserungsprozess zu verstehen. Der fortlaufende Verbesserungsprozess soll Stillstand verhindern und sicherstellen, dass Unternehmen sich rechtzeitig veränderten Situationen anpassen und neue Einsparpotenziale für sich erschließen.


Plan: Zunächst erfolgt eine energetische Bewertung: Die energetische Ausgangslage wird bestimmt, Energieleistungskennzahlen festgelegt (EnPIs), Energieziele und -politik sowie Aktionspläne ausgearbeitet.

Do: In der Do-Phase erfolgen Einführung und erste Umsetzung des Energiemanagementsystems (EnMS). Neben der Schaffung von Strukturen beinhaltet dies zum Beispiel die Etablierung von Kommunikations- und Dokumentationsprozessen sowie die Schulung der Mitarbeitenden. Diese müssen sowohl fachlich wie auch in Sachen Energiebewusstsein Kompetenzen vorweisen.

Check: Im Mittelpunkt der Check-Phase stehen Überwachung, Messung und Analyse der energiebezogenen Leistung. Den Abschluss dieser Phase bildet die Managementbewertung. Dann wird nachgebessert: Maßnahmen beendet, modifiziert oder fest implementiert.

Act: In der Act-Phase werden schließlich neue Maßnahmen zur fortlaufenden Verbesserung der energiebezogenen Leistung und des EnMS beschlossen. Gegebenenfalls müssen auch Korrekturen vorgenommen werden, z.B. an den Energiezielen, den EnPIs, den Ausgangsbasen oder der Energiepolitik.

Umstellung bei der Akkreditierung

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat die Akkreditierung der TÜV NORD CERT GmbH (TN CERT) zum 02.08.2023 auf die internationale Akkreditierungsnorm DIN ISO 50003:2022 umgestellt.

Mit der Umstellung ergeben sich Änderungen hinsichtlich der Kalkulationsregel sowie der Auditdurchführung und -dokumentation. Ihre Zertifikate und ggf. Unterzertifikate ändern sich durch die Umstellung nicht.

Für Bestandskunden gilt, dass die neue Kalkulationsregel erst zur nächsten Re-Zertifizierung anzuwenden ist. Die Änderungen bezüglich Auditdurchführung und -dokumentation gelten hingegen ab sofort, d.h. sie werden im nächsten Audit des laufenden Zertifizierungszyklus umgesetzt. 

Für Neukunden gilt sowohl die geänderte Kalkulationsregel als auch die Änderungen hinsichtlich der Auditdurchführung und -dokumentation ab sofort.

Die wesentlichen Änderungen haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt: 

Was hat sich geändert?

  • Gewichtung kalkulationsrelevanter Parameter (Kalkulation)
  • Pareto-Ansatz bei der Ermittlung der Energiearten (Kundenfragebogen)
  • Berücksichtigung von externen Verbrauchsstellen und unbemannten Standorten (Kundenfragebogen)

  • Auditierung einer Stichprobe der Primärdatenquellen (z.B. Energierechnungen)
  • Ausweisung des Zeitbedarfs für die Prüfung der Primärdatenquellen (Auditplan)
  • Darstellung der Verbräuche nach Energieträgern und Standorten (Auditbericht)

  • Mind. 80% des kalkulierten Zeitaufwands müssen vor Ort verbracht werden (bisher 70 %).
  • Max. 20% des kalkulierten Zeitaufwands ist für die Vor- und Nachbereitung aufzuwenden.

  • In Überwachungsaudits ist die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung nachzuweisen.
  • In Re-Zertifizierungsaudits ist die Verbesserung der energiebezogenen Leistung auf der Basis von Energieleistungskennzahlen (EnPIs) nachzuweisen.

Mehrere Standorte können als einzelner Standort angesehen werden, wenn sie sich in unmittelbarer Nähe zueinander befinden, d.h. die Anzahl des EnMS-wirksamen Personals, die Energiearten, der Energieverbrauch und die Anzahl an SEUs werden zusammengefasst.

Die ökologischen Gegenleistungen für Unternehmen

Mitarbeiter in Schutzkleidung vor Industrieanlage bei Dämmerung - Symbolbild zum Gesetz zur Finanzierung der Energiewende im Stromsektor

Bestätigung der Eigenerklärung - EnFG

Umlagebegrenzung für stromkostenintensive Unternehmen
Energiemast - Symbolbild zum Energieeffizienzgesetz – EnEfG

Energieeffizienzgesetz – EnEfG

Gesetz zur Finanzierung der Energiewende im Stromsektor
Industrieanlage mit Windrädern - Symbolbild BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung

BECV - BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung

Entlastung für Unternehmen, die den Carbon-Leakage-Regelungen des EU-Emissionshandel folgen
Symbolbild der Strompreiskompensation (SPK)

Strompreiskompensation (SPK)

Staatliche Beihilfe für stromintensive Produktionen

Neue Regelung ab 2024

SpaEfV

Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung: mit Ablauf des Jahres 2023 ist der Spitzenausgleich nach § 10 StromStG bzw. § 55 EnergieStG entfallen. Entsprechend führt TÜV NORD CERT als Konformitätsbewertungsstelle ab dem Jahr 2024 keine SpaEfV‐Begutachtungen mehr durch.

EnSimiMaV

Die Verordnung ist zum 01.10.2024 ausgelaufen. Daher werden keine Bestätigungen mehr gemäß § 4 EnSimiMaV (Mittelfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung) über umgesetzte bzw. aufgrund ihrer fehlenden Wirtschaftlichkeit nicht umgesetzte Maßnahmen ausgestellt.

Ergänzendes Angebot zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001

Ihr Unternehmen möchte einen Antrag auf Begrenzung der Stromumlagen gemäß Energiefinanzierungs-gesetz (EnFG) oder auf Beihilfe gemäß BECV-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) bzw. SPK-Förderrichtlinie (SPK) stellen?

Wenn ja, freuen wir uns, Ihnen unser ergänzendes Angebot im Rahmen Ihrer bestehenden Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001:2018 bzw. EMAS zuzusenden. Als Ihr vertrauenswürdiger Partner in den Bereichen Prüfung, Inspektion und Zertifizierung ist es unser Ziel, Ihnen stets die höchste Qualität und Zuverlässigkeit unserer Dienstleistungen zu bieten.

Unser aktuelles Ergänzungsangebot umfasst die Überprüfung und Bestätigung spezifischer Anforderungen gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Diese Zusatzleistungen können entweder im Rahmen des regulären Audits vor Ort oder als separate Remote-Prüfung (Desk Review) erbracht werden. Die vertraglichen Vereinbarungen Ihrer bestehenden Zertifizierung und Überwachung gemäß ISO 50001:2018 bzw. EMAS gelten auch für dieses ergänzende Angebot.

Unser Ergänzungsangebot umfasst:

  • Die Überprüfung der Anforderungen gemäß § 30 Nr. 3 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) sowie die Bestätigung der Eigenerklärung gemäß § 32 EnFG.
  • Die Überprüfung der Anforderungen gemäß § 12 Abs. 2 sowie die Bestätigung gemäß § 12 Abs. 3 der BECV-Carbon-Leakage-Verordnung.
  • Die Überprüfung der Anforderungen gemäß § 12 Abs. 2 sowie die Bestätigung gemäß § 12 Abs. 3 der SPK-Förderrichtlinie.

Bitte füllen Sie das beigefügte Bestellformular vollständig aus. Tragen Sie unter Nr. 1 und Nr. 2 Ihre Unternehmensangaben ein und geben Sie unter Nr. 3 a) – 3 c) den jeweiligen Umsetzungsumfang der Gegenleistungen an. Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an uns zurück.

Wichtige Fristen:

  • Auftragserteilung: Bis spätestens zum 01. Juni 2025.
  • Zusendung/Bereitstellung der für die Überprüfung erforderlichen Nachweise nach EnFG: so schnell wie möglich nach Auftragserteilung.
  • Zusendung des Antrages (BECV / SPK) über FMS der DEHSt an den ALIAS der TÜV NORD (hibraun): so schnell wie möglich nach Auftragserteilung, spätestens bis zum 01. Juni 2025.
Bestellformular herunterladen

Der Auditablauf einer Zertifizierung nach ISO 50001

1

Schritt 01

Anfrage, Angebotserstellung & -erläuterung

2

Schritt 02

Beauftragung & individuelle Terminplanung

3

Schritt 03

Audit: Verstehen der Organisation & Feststellung der Zertifizierungsreife

4

Schritt 04

Aufzeigen von Verbesserungs-potenzialen

5

Schritt 05

Schnelle Vieraugen-Prüfung & Zertifikatserstellung

6

Schritt 06

Außenwirksames TÜV-Zertifikat

7

Schritt 07

Kontinuierliche Weiterentwicklung des Managementsystems & der Wettbewerbsfähigkeit

Eine Vogelperspektive zeigt einen dichten Wald, der sich entlang eines Flusses erstreckt, mit grünen Bäumen

Klimawandel – Ergänzungen in Managementsystemnormen

In einer gemeinsamen Erklärung im Februar 2024 haben das Internationale Akkreditierungsforum (IAF) und die Internationale Organisation für Normung (ISO) die Ergänzungen in verschiedenen Managementsystemnormen erläutert. Darin wird betont, wie bedeutsam die Berücksichtigung des Klimawandels in den verschiedenen Managementsystemen ist.

Betroffen sind die Abschnitte 4.1 und 4.2 der jeweiligen Norm. Durch die Ergänzungen soll sichergestellt werden, dass Fragen des Klimawandels von den Organisationen im Zusammenhang mit der Wirksamkeit der Managementsysteme zusätzlich zu allen anderen Aspekten berücksichtigt werden.

Integriertes Managementsystem (IMS): Bedeutung und Vorteile

Ein integriertes Managementsystem (IMS) vereint verschiedene Managementsysteme eines Unternehmens, wie Qualitäts-, Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzmanagement, in einer einheitlichen Struktur. Dies fördert eine einheitliche Arbeitsweise, steigert Effizienz und Transparenz und bietet zahlreiche Vorteile:

  • Effizienzsteigerung: Prozesse werden verknüpft, Doppelarbeit vermieden, und Ressourcen gezielter eingesetzt.
  • Kostensenkung: Redundante Prozesse entfallen, was finanzielle Vorteile bringt.
  • Klare Verantwortlichkeiten: Eindeutige Zuständigkeiten schaffen Orientierung.
  • Kombinierte Audit-Prozesse: Ähnliche Anforderungen können gemeinsam geprüft werden.
  • Höhere Mitarbeitermotivation: Transparenz und klare Ziele fördern Akzeptanz und Identifikation.

     

  • Vertrauen von Kunden und Partnern: Zertifikate signalisieren Professionalität und Zuverlässigkeit.
  • Flexibilität und Anpassungsfähigkeit: Neue Anforderungen lassen sich schneller integrieren.
  • Bessere Entscheidungsgrundlagen: Zentrale Datensammlung unterstützt strategische Entscheidungen.

Ein IMS verbessert die Effizienz, senkt Kosten, erhöht Transparenz und Zusammenarbeit, und erleichtert die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Voraussetzung für den Erfolg ist eine sorgfältige Planung und Umsetzung, wobei die High Level Structure (HLS) als zentrale Basis dient, um die Integration der verschiedenen Normen zu erleichtern.

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Häufig gestellte Fragen

FAQ zu ISO 50001

Bei der ISO 50001 handelt es sich um eine international gültige Norm, welche die Anforderungen an ein Energiemanagementsystem einer Organisation oder eines Unternehmens festlegt. Sie soll die Einführung eines sinnvollen systematischen Energiemanagementsystems unterstützen, das einen effizienteren Umgang mit Energie zum Ziel hat.

Grundsätzlich gibt es keine Zertifizierungspflicht, auch die Einführung eines Energiemanagementsystems ist freiwillig. Jedoch ist die Zertifizierung nach ISO 50001 in Deutschland Voraussetzung für wichtige Steuererleichterungen, wie den Spitzenausgleich oder die Begrenzung der EEG-Umlage.

Unternehmen des produzierenden Gewerbes nutzen das Energiemanagementsystem für die Beantragung des Spitzenausgleichs (§ 10 StromStG, § 55 EnergieStG) bzw. der EEG-Umlagebegrenzung (§ 64 EEG).

Der Upgrade-Aufwand für die Normumstellung wurde von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) wie folgt festgelegt:

  • Bei einer Re-Zertifizierung +10 Prozent, mindestens jedoch 2 Stunden vor Ort
  • Bei einer Überwachung +20 Prozent, mindestens jedoch 4 Stunden vor Ort

Wie bereits bei der ISO 9001 und ISO 14001 wurde auch bei der ISO 50001 die sogenannte High Level Structure eingeführt. Diese sorgt für einheitliche Bezeichnung und Nummerierung der Normkapitel sowie einheitliche Begriffsbestimmungen.

Die Organisation muss interne und externe Einflüsse bestimmen, die im Hinblick auf das Energiemanagementsystem relevant sind und sich positiv oder negativ auf die Organisation auswirken können. 

Die Organisation muss künftig die für ihr Energiemanagementsystem relevanten interessierten Parteien sowie deren Erfordernisse und Erwartungen bestimmen und festlegen.

Unternehmen müssen sich mit bestehenden und potenziellen Chancen und Risiken in Bezug auf ihr Energiemanagementsystem auseinandersetzen und ihre Aktivitäten entsprechend planen.

Die DIN EN ISO 50001 betont stärker als bisher die Verantwortung der Leitung beim Aufbau und Betrieb des Energiemanagementsystems.

Im Zusammenhang mit der Überwachung, Messung und Analyse der energiebezogenen Leistung sind die Anforderungen hinsichtlich der Methodik gestiegen.

Gemäß §§ 8 ff. Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sind alle Unternehmen, die nicht zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG gehören, verpflichtet, mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 durchzuführen. Unternehmen, die ein zertifiziertes Energiemanagementsystem gem. ISO 50001 betreiben oder eine EMAS III-Validierung nachweisen können, sind von dieser Pflicht freigestellt.

Betroffen sind alle sog. „Nicht-KMU“:
- Unternehmen mit ≥ 250 Beschäftigten oder
- Unternehmen mit einem Jahresumsatz von > 50 Mio. € oder
- Unternehmen mit einer Jahresbilanzsumme > 43 Mio. €

Hierbei ist zu beachten, dass bei der Einstufung als KMU oder Nicht-KMU auch verbundene Unternehmen zu berücksichtigen sind. Ausführlichere Informationen zur KMU-Definition finden Sie im Leitfaden der Europäischen Kommission.

Wie auf Grundlage eines Energieaudits ein Energiemanagementsystem aufgebaut und wie Effizienzpotenziale erkannt und bewertet werden können, finden Sie im Leitfaden "Energiemanagementsysteme in der Praxis" des Umweltbundesamtes. 

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Kompetent, international, TÜV NORD CERT

TÜV NORD CERT GmbH

TÜV NORD CERT ist ein international anerkannter und zuverlässiger Partner für Prüf- und Zertifizierungsdienstleistungen. Unsere Sachverständigen und Auditoren verfügen über fundiertes Wissen und haben grundsätzlich eine Festanstellung bei TÜV NORD. Hierdurch sind Unabhängigkeit und Neutralität sowie Kontinuität bei der Betreuung unserer Kunden gewährleistet. Der Vorteil für Sie liegt auf der Hand: Unsere Auditoren begleiten und unterstützen die Entwicklung Ihres Unternehmens und geben Ihnen ein objektives Feedback.