Am 01.01.2023 ist das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in Kraft getreten und ersetzt die bisherigen Regelungen zur Besonderen Ausgleichsregelung im EEG. Seit dem Wegfall der EEG-Umlage dient das Verfahren nunmehr nur noch für die Begrenzung der KWKG-Umlage sowie der Offshore-Netzumlage.
Ab dem Antragsjahr 2023 muss jedes antragstellende Unternehmen ein Energiemanagementsystem gemäß § 2 Nr. 3 EnFG betreiben. Hierbei kann es sich um ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 handeln.
Für die Begrenzung der Umlage(n) müssen betroffene Unternehmen zusätzliche Gegenleistungen erbringen.
Angebot
Für die Bestätigung der Eigenerklärung wird ein Angebot von TÜV NORD CERT erstellt, da der bisherige Prüfumfang im Rahmen einer DIN EN ISO 50001- bzw. EMAS-Auditierung die zusätzlichen Anforderungen nach dem EnFG nicht vollständig abdeckt. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit (d.h. Ermittlung der „wirtschaftlichen Durchführbarkeit“) erfolgt unter Zugrundelegung der DIN EN 17463 (ValERI).
Regelverfahren
Hierbei gilt jede Maßnahme als „wirtschaftlich durchführbar“, die bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Rahmen des Energiemanagementsystems nach höchstens 90 Prozent der vorgesehenen Nutzungsdauer einen positiven Kapitalwert aufweist, der unter Zugrundelegung der DIN EN 17463 ermittelt worden ist.
Übergangsbestimmungen gemäß § 67
Absatz 4 EnFG
In den Antragsjahren 2023 bis 2025 kann das Unternehmen erklären, dass es
Absatz 5 EnFG
In den Antragsjahren 2023 bis 2025 gilt eine Maßnahme ebenfalls als wirtschaftlich durchführbar, wenn diese …
oder
Die Bestätigung der Eigenerklärung durch TÜV NORD CERT ist mit einer Überprüfung der Anwendung dieser Methoden verbunden.
Bestätigte Eigenerklärung
Seit Mitte Mai 2023 stellt das BAFA über das ELAN-K2 Online-Portal Unternehmen ein Formblatt zur Verfügung, auf dem sowohl die Eigenerklärung des Unternehmens als auch die Bestätigung durch die prüfungsbefugte Stelle (TÜV NORD CERT) zu erfolgen hat. Der Titel des Formblatts lautet „Erklärungen zur grünen Konditionalität“.
BAFA-Merkblatt Grüne Konditionalität 2023
Das BAFA hat am 22.05.2023 ein entsprechendes Merkblatt „Grüne Konditionalität 2023“ veröffentlicht, in dem die Anforderungen an die Nachweisführung gemäß § 32 EnFG konkretisiert werden.
Materielle Ausschlussfrist gemäß § 40 EnFG
Die materielle Ausschlussfrist für Unternehmen die eine Begrenzung der KWKG- und Offshore Netzumlage beantragen, ist der 30.06. des jeweiligen Antragsjahres.
Eine materielle Ausschlussfrist besteht nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) nur für die Beifügung des Prüfungsvermerks des Wirtschaftsprüfers gemäß § 32 Nr. 1 c) EnFG. Die Bestätigung der Eigenerklärung des Unternehmens durch die prüfungsbefugte Stelle ist nicht von der materiellen Ausschlussfrist nach § 40 Abs. 2 Satz 1 EnFG betroffen.
Auch wenn die bestätigte Eigenerklärung dem Unternehmen noch nicht vorliegt, muss das Unternehmen im Rahmen der Antragstellung im ELAN-K2 Online-Portal unter dem Reiter „Energieeffizienz“ aus technischen Gründen das Feld anklicken, dass die Bestätigung vorliegt. Ansonsten kann das Unternehmen den Antrag nicht absenden.
Antragsverfahren gemäß § 40 EnFG
Aktuelle Hinweise des BAFA zum Antragsverfahren finden Sie hier.
In einer gemeinsamen Erklärung im Februar 2024 haben das Internationale Akkreditierungsforum (IAF) und die Internationale Organisation für Normung (ISO) die Ergänzungen in verschiedenen Managementsystemnormen erläutert. Darin wird betont, wie bedeutsam die Berücksichtigung des Klimawandels in den verschiedenen Managementsystemen ist.
Betroffen sind die Abschnitte 4.1 und 4.2 der jeweiligen Norm. Durch die Ergänzungen soll sichergestellt werden, dass Fragen des Klimawandels von den Organisationen im Zusammenhang mit der Wirksamkeit der Managementsysteme zusätzlich zu allen anderen Aspekten berücksichtigt werden.
TÜV NORD CERT ist ein international anerkannter und zuverlässiger Partner für Prüf- und Zertifizierungsdienstleistungen. Unsere Sachverständigen und Auditoren verfügen über fundiertes Wissen und haben grundsätzlich eine Festanstellung bei TÜV NORD. Hierdurch sind Unabhängigkeit und Neutralität sowie Kontinuität bei der Betreuung unserer Kunden gewährleistet. Der Vorteil für Sie liegt auf der Hand: Unsere Auditoren begleiten und unterstützen die Entwicklung Ihres Unternehmens und geben Ihnen ein objektives Feedback.