Sicherer, umweltfreundlicher Straßenverkehr setzt voraus, dass Fahrzeuge mit einwandfreier und umweltschonender Technik ausgestattet sind. Überwacht wird dieses in Deutschland durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), welches EG-Betriebserlaubnisse für Fahrzeuge und ihrer Ausrüstungsteile sowie EG-Bauartgenehmigungen und / oder Typengenehmigungen nach dem nationalem und internationalen Straßenverkehrsrecht erteilt.
Dabei steht die Zertifizierung des Qualitätsmanagement-Systems beziehungsweise die Verifizierung der Fertigungsstätten im Vordergrund. Bei der Prüfung wird bestätigt, dass das System geeignet und wirksam ist, die Konformität der Produktion mit der Typgenehmigung zu gewährleisten und die sonstigen genehmigungsrelevanten Anforderungen zu erfüllen.
Mit der Anfangsbewertung durch die Genehmigungsbehörde ist es aber nicht getan. Hersteller müssen nach Aufnahme der Serienfertigung jederzeit mit Nachprüfungen rechnen. Nach der Erteilung einer Genehmigung und Aufnahme der Serienfertigung sind Maßnahmen zur Sicherung der Produktkonformität in Übereinstimmung mit den Prüfmustern erforderlich. Die Erfüllung der besonderen Anforderungen des Typgenehmigungs- und Straßenverkehrsrechts wird im Zertifikat zusätzlich bestätigt.
Eine Anfangsbewertung im Zuge ihres Typgenehmigungsverfahrens (ohne Zertifizierung) ist ebenfalls möglich. Nach erfolgreicher Begutachtung vor Ort wird die CoP-Auskunft erstellt und an das KBA weitergeleitet.
Die Zertifizierung richtet sich an Unternehmen, die Fahrzeuge, Fahrzeugbauteile, selbstständige Einheiten oder technische Systeme herstellen beziehungsweise vertreiben; darüber hinaus an Unternehmen für die eine EG-Betriebserlaubnis, Teiletypgenehmigung des KBA oder eine EG-Typgenehmigung erforderlich ist. Eine KBA-Zertifizierung nach nationalem und internationalem Straßenverkehrsrecht kann zudem für Unternehmen hilfreich sein, die eine Anfangsbewertung einer Conformity of Production anstreben.
Durch die Zulassung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) wird bestätigt, dass Ihre Fahrzeuge und Bauteile einen sicheren und umweltfreundlichen Straßenverkehr unterstützen. Eine wesentliche Voraussetzung für diese Zulassung ist die KBA-Zertifizierung Ihres Qualitätsmanagementsystems (QMS).
Die Zertifizierung nach nationalem und internationalem Straßenverkehrsrecht ist mit einem geeigneten, den Anforderungen entsprechenden Qualitätsmanagementsystem zu belegen. Dieses stellt sicher – und macht durch seine Dokumentation sichtbar –, dass die Produktion mit den Auflagen des Straßenverkehrsrechts konform ist und die Anforderungen des KBA erfüllt. Im Einzelnen betrifft dies:
Um sicherzustellen, dass nur genehmigungskonforme Produkte verwendet werden, die den jeweiligen Rechtsvorschriften entsprechen, muss die Anwendung eines geeigneten Qualitätsmanagementsystems wie z.B. der ISO 9001 nachgewiesen werden. Dafür muss die Verankerung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften aus der Qualitätsmanagement-Dokumentation hervorgehen.
Die Gültigkeit des Zertifikats beträgt drei Jahre. Es finden jährliche Überwachungsaudits statt.
Um Typgenehmigungen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu erhalten, ist zunächst eine Anfangsbewertung erforderlich. Diese kann im Rahmen der KBA-Zertifizierung mit erfolgen.
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