Nicht alle Geräte haben einen Schutzleiter. Aber wenn das Gerät einen Schutzleiter hat, dann muss dessen ordnungsgemäßer Anschluss nachgewiesen werden. Nur ein durchgängiger Schutzleiter kann seiner bestimmungsgemäßen Aufgabe einwandfrei nachkommen. Bei dieser Schutzmaßnahme verlässt man sich darauf, dass bei einem Körperschluss (beispielsweise eine durchgescheuerte Leitung im Gerät, die mit dem leitfähigen Gehäuse in Kontakt kommt) der zum fließen kommende Strom über den Schutzleiter abgeführt wird. Dabei soll ein möglichst großer Strom zum fließen kommen, damit die vorgeschaltete Sicherung schnell abschalten kann und die Berührungsspannung am Gerät niedrig bleibt.
Für Geräte bis 16 A Nennstrom (d. h. üblicherweise Schutzkontakt-Stecker oder „Drehstrom“-Anschluss CEE 16 A) gilt:
Die zuvor genannten Grenzwerte sind für größere Querschnitte viel zu hoch. Deswegen gilt seit dem Jahre 2008 für Geräte mit einem Nennstrom von mehr als 16 A: Der Grenzwert errechnet sich aus:
Zur Ermittlung des Schutzleiterwiderstands wird ein in den Normen festgelegter Prüfstrom durch den Schutzleiter geleitet. Dieser Prüfstrom erzeugt am Schutzleiter einen Spannungsabfall, der gemessen wird. Aus der Höhe des Prüfstroms und des Spannungsabfalls wird der Schutzleiterwiderstand berechnet.
Die Messung des Schutzleiterwiderstands soll den niederohmigen Durchgang des Schutzleiters nachweisen. An Arbeitsmitteln der Schutzklasse I wird der Schutzleiterwiderstand zwischen dem Schutzkontakt des Steckers und den berührbaren leitfähigen Teilen, die zu Schutzzwecken mit dem Schutzleiter verbunden sind, gemessen.