Eine stabile, zuverlässige und leistungsfähige Energieversorgung ist für Bevölkerung und Wirtschaft unverzichtbar – doch sie ist kein Selbstläufer. Nicht erst seit Beginn der Energiewende gibt es viele Voraussetzungen zu erfüllen, damit die Versorgung mit Strom sicher bleibt. Dies spiegelt sich auch in eine Reihe gesetzlicher Vorgaben, bei deren Einhaltung TÜV NORD CERT weitreichende Unterstützung leistet.
Bei der geprüften Netzkonformität handelt es sich um die Bewertung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen (kurz EEG-Anlagen) bei einem Anschluss ans Verteilungsnetz. Dabei kann der Strom primärseitig aus Wind, Photovoltaik, Wasser, Erd- oder Biogas erzeugt werden. Speicher fallen ebenfalls unter die geprüfte Netzkonformität. Seit April 2011 fordern Netzbetreiber einen Nachweis zur Sicherung der Systemstabilität, welcher gleichzeitig für die Abrechnung des so genannten Systemdienstleistungsbonus für Photovoltaik-, Windenergie- und Brennstoffanlagen vorgeschrieben ist. Für Erzeugungsanlagen mit Verbrennungskraftmaschinen gilt die Zertifizierungspflicht seit Beginn 2014. Bei einem Netzanschluss im Bereich der Mittelspannung (10 kV bis ≤ 60 kV) und der Hochspannung (> 60 kV bis ≤ 220 kV) ist der Nachweis der elektrischen Eigenschaften durch ein Zertifikat ebenfalls vorgeschrieben. Bei der Niederspannung ist ein Nachweis durch den Hersteller ausreichend, eine Zertifizierung durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle erleichtert allerdings diese Nachweisführung.
Diese Anforderungen sind aufgrund der folgenden Schutzziele entstanden: