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Stichtag 20. Januar 2027

Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Die Maschinenverordnung ersetzt die bestehende Maschinenrichtlinie

Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Ein Ausschnitt einer gelben hydraulischen Maschine
Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Was regelt die Maschinenverordnung?

Cybersicherheit im Fokus

Die fortschreitende Entwicklung im Bereich Maschinen und Automatisierung machten eine Überarbeitung der bis jetzt noch gültigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erforderlich. Die Maschinenverordnung 2023/1230 stellt insbesondere neue Anforderungen zum Schutz vor Angriffen von außen (Cybersicherheit) und für autonome Systeme, wie KI-Systeme (künstliche Intelligenz), auf.

Damit wesentliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen zuverlässig erfüllt sind, dürfen Anlagen, Maschinen und Sicherheitsbauteile nur dann in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, wenn sie den Vorgaben der Maschinenverordnung 2023/1230 entsprechen.

Wann tritt die Maschinenverordnung in Kraft?

Gültigkeit und Übergang

  • Die derzeit gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird zum 20. Januar 2027 durch die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgelöst. Ab diesem Zeitpunkt verliert die Maschinenrichtlinie ihre Gültigkeit.
  • Ein Überganszeitraum, in dem beide Regelwerke (Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung) parallel anwendbar und gültig sind, ist nicht vorgesehen. Es handelt sich somit um eine Stichtagsregelung.
  • Maschinen, die bis einschließlich 19. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden, müssen den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen. Maschinen, die ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden, müssen die Anforderungen der Maschinenverordnung 2023/1230 erfüllen. 
  • Wirtschaftsakteuren (bspw. Inverkehrbringern, Herstellern, Betreibern, Bevollmächtigten, Händlern und Importeuren) wird empfohlen, sich rechtzeitig mit den Anforderungen der Maschinenverordnung 2023/1230 vertraut zu machen. 

    TÜV NORD unterstützt Sie gerne bei der Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens gemäß den Anforderungen der Maschinenverordnung (MVO).

Zwei Fachkräfte in Warnkleidung und Schutzhelmen prüfen gemeinsam technische Daten auf einem Tablet in einer Industrieumgebung.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Neue Sicherheitsanforderungen zum Schutz vor Angriffen von außen (Cybersicherheit)
  • Neue Sicherheitsanforderungen für autonome Systeme, inklusive künstliche Intelligenz
  • Neue Einteilung der Maschinen aus Anhang IV (2006/42/EG). Je nach Einteilung in den neuen Anhang IA oder Anhang IB (2023/1230) können unterschiedliche Verfahren der Konformitätsbewertung Anwendung finden.
  • Der aktuelle Anhang I (2006/42/EG) wurde überarbeitet und wird zum neuen Anhang III (2023/1230).
  • Für professionelle Anwendungsfälle sind digitale Betriebs- und Montageanleitungen zulässig, wie auch digitale Konformitäts- oder Einbauerklärungen. Für nicht professionelle Anwendungsfälle sind weiterhin Sicherheitshinweise in Papierform zur Verfügung zu stellen. 

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Mehr Sicherheit - bessere Marktposition

Vorteile im Wettbewerb sichern sich Unternehmen, die mit einer unabhängigen Prüfung durch neutrale Experten ihr freiwilliges Engagement für mehr Sicherheit dokumentieren: So stärkt beispielsweise ein Baumusterzertifikat von TÜV NORD das Vertrauen in ein Produkt und hebt es von konkurrierenden Erzeugnissen ab.

Darüber hinaus stehen Ihnen unsere Experten für alle Themen rund um die Maschinenverordnung zur Seite. In praxisnahen Informationsveranstaltungen verdeutlichen wir Ihnen zudem die wesentlichen Anforderungen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 sowie die neuen Anforderungen zur Cybersicherheit.

Sie möchten sich über die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG informieren?

TÜV NORD bietet zahlreiche Dienstleistungen, um den Vorgaben der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu entsprechen.