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RED II

Landschaft mit einem grünen Maisfeld

RED II Nachhaltigkeitszertifizierung

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED II (Renewable Energy Directive 2018/2001) ist am 01.07.2021 in Kraft getreten und wurde am 24.11.2021 mit der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) in nationales Recht in Deutschland umgesetzt.

 

 

Unsere Zielgruppe der RED II Zertifizierung

Gemäß der Richtlinie sind „Wirtschaftsteilnehmer“ dazu verpflichtet, die gesamte Herstellungs- und Lieferkette fester, flüssiger und gasförmiger Biomasse vom Anbau der Biomasse bis hin zur Konversion in Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen transparent und nachvollziehbar nachzuweisen. Dies lässt sich nur über unabhängige Zertifizierungssysteme wie zum Beispiel REDcert EU, ISCC EU und SURE System abbilden. Für Biogas-/Biomethananlagen sind REDcert und SURE die wichtigsten Zertifizierungssysteme.

Was ist neu?

Eine der wichtigsten Neuerungen der RED II stellt die Aufnahme forstwirtschaftlicher Biomasse sowie gasförmiger und fester Biomasse-Brennstoffe zur Erzeugung von Strom und Wärme dar. Damit werden nicht mehr nur flüssige Biobrennstoffe und Biokraftstoffe, sondern alle Arten von Bioenergieträgern miteinbezogen. Darüber hinaus beinhaltet die neue Richtlinie umfangreiche Nachhaltigkeitsvorgaben. So müssen zukünftig nicht nur Biokraftstoffanlagen, sondern auch Bioenergieanlagen, die Strom, Wärme oder Kälte oberhalb eines festgelegten Schwellenwerts generieren, die nachhaltige Erzeugung ihrer Biomasseeinsatzstoffe nachweisen. Hierzu zählen Biogasanlagen mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung ab 2 MWFWL sowie Biomassekraftwerke mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung ab 20 MWFWL.

Eine weitere Vorgabe der RED II betrifft die Anforderungen an die zu erreichenden Treibhausgaseinsparungen. Erstmals müssen auch Neuanlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung Einsparungen nachweisen. Für die Elektrizitäts-, Wärme- und Kälteerzeugung aus Biomasse-Brennstoffen in Anlagen, die den Betrieb nach dem 01.01.2021 aufnehmen, gilt eine Minderungsquote von mindestens 70% und für Anlagen, die den Betrieb nach dem 01.01.2026 aufnehmen, eine Minderungsquote von mindestens 80%.

Der Auditablauf einer Zertifizierung

1

01

Anfrage & Prüfung der Zertifizierungsbereitschaft

2

02

Angebotserstellung

3

03

Beauftragung TÜV NORD

4

04

Auditplanung

5

05

Auditdurchführung

6

06

Auditbericht und Ausstellung Zertifikat

Kontakt

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