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Korrekturen zum: TSI.STANDARD V4.2 (a)

ENV03.01 - Meidung von Betrieben und Lagerstätten mit Staubemission, Schadstoffausstoß bzw. Schadstofffreisetzung

Ein Mindestabstand von 1 km zwischen Rechenzentrum und möglichen Schadstoffquellen in Hauptwindrichtung wird eingehalten. Auswirkungen bei entfernteren Einrichtungen (bis 10 km) sind analysiert und bei Gefährdungen bauliche, technische und/oder organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um Risiken zu minimieren.

C: Umsetzung erfolgt wie oben im Text beschrieben.

Das „C“ bei Level2 war falsch gesetzt. Die Anforderung gilt nur für die Level 3 und 4.

POW01.02 - Die Stromversorgung erfolgt über Primär- und Sekundärquellen

Als Stromquellen werden Versorgungen aus dem öffentlichen Netz und Netzersatzanlagen (NEA) akzeptiert. Die Netzmerkmale der EN 50160 werden beachtet. Die Leitungen der Primär- und Sekundärversorgung sind bis zur gemeinsamen Aufschaltung auf getrennten Wegen oder mit besonderem Schutz gegen äußere Einwirkungen geführt. Die Sekundärversorgung ist von der Primärversorgung unabhängig.

B: Umsetzung erfolgt wie oben im Text beschrieben.

C: Die Sekundärversorgung basiert gegenüber der Primärversorgung auf einer anderen Technologie.

Die erste Zeile der Beschreibung wurde nicht mitgedruckt.

DDC02.04 - ENV: Level der Standortrisiken bei den Einzelstandorten

Jedes Rechenzentrum muss bis auf Ausnahme maximal eines Kriteriums alle anderen Kriterien in einem Mindest-Level erfüllen.

B: Das Mindest-Level je Standort ist Level 2.

C: Das Mindest-Level je Standort ist Level 3.

Dieses Kriterium gilt nicht für Dual-Site Level2. Das "B" bei DDC-Level2 war falsch gesetzt.

DDC08.02 - POW: Sekundärversorgung

Bezug: POW01.04. Mindestens eines der beiden Rechenzentren erfüllt den Einzel-Level 3 und besitzt damit eine stationäre Netzersatzanlage.

C: Umsetzung wie oben im Text beschrieben.

Das "C" gehört in die Spalte DDC-Level3 und der Text bezieht sich auch auf Einzel-Level3.

DDC08.03 - POW: NEA-Versorgung

Bezug: POW10.xx. Mindestens eines der beiden Rechenzentren erfüllt mit der stationären Netzersatzanlage die NEA-Anforderungen im Einzel-Level 3.

C: Umsetzung wie oben im Text beschrieben.

Das "C" gehört in die Spalte DDC-Level3 und der Text bezieht sich auch auf Einzel-Level3.