Ein Mindestabstand von 1 km zwischen Rechenzentrum und möglichen Schadstoffquellen in Hauptwindrichtung wird eingehalten. Auswirkungen bei entfernteren Einrichtungen (bis 10 km) sind analysiert und bei Gefährdungen bauliche, technische und/oder organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um Risiken zu minimieren.
C: Umsetzung erfolgt wie oben im Text beschrieben.
Das „C“ bei Level2 war falsch gesetzt. Die Anforderung gilt nur für die Level 3 und 4.
Als Stromquellen werden Versorgungen aus dem öffentlichen Netz und Netzersatzanlagen (NEA) akzeptiert. Die Netzmerkmale der EN 50160 werden beachtet. Die Leitungen der Primär- und Sekundärversorgung sind bis zur gemeinsamen Aufschaltung auf getrennten Wegen oder mit besonderem Schutz gegen äußere Einwirkungen geführt. Die Sekundärversorgung ist von der Primärversorgung unabhängig.
B: Umsetzung erfolgt wie oben im Text beschrieben.
C: Die Sekundärversorgung basiert gegenüber der Primärversorgung auf einer anderen Technologie.
Die erste Zeile der Beschreibung wurde nicht mitgedruckt.
Jedes Rechenzentrum muss bis auf Ausnahme maximal eines Kriteriums alle anderen Kriterien in einem Mindest-Level erfüllen.
B: Das Mindest-Level je Standort ist Level 2.
C: Das Mindest-Level je Standort ist Level 3.
Dieses Kriterium gilt nicht für Dual-Site Level2. Das "B" bei DDC-Level2 war falsch gesetzt.
Bezug: POW01.04. Mindestens eines der beiden Rechenzentren erfüllt den Einzel-Level 3 und besitzt damit eine stationäre Netzersatzanlage.
C: Umsetzung wie oben im Text beschrieben.
Das "C" gehört in die Spalte DDC-Level3 und der Text bezieht sich auch auf Einzel-Level3.
Bezug: POW10.xx. Mindestens eines der beiden Rechenzentren erfüllt mit der stationären Netzersatzanlage die NEA-Anforderungen im Einzel-Level 3.
C: Umsetzung wie oben im Text beschrieben.
Das "C" gehört in die Spalte DDC-Level3 und der Text bezieht sich auch auf Einzel-Level3.