Hochwasser- und Überschwemmungsgebiete werden gemieden. In die Betrachtung sind alle Infrastrukturkomponenten einbezogen.
B: Liegt der Standort innerhalb von Überschwemmungsgebieten des Jahrhunderthochwassers, sind ausreichende bauliche Maßnahmen zum Schutz gegen eindringendes Wasser getroffen worden. Die zu erwartenden Pegelstände bzw. Wassertiefen wurden dabei berücksichtigt.
C: Der Standort liegt außerhalb des Jahrhunderthochwassers.
Unter C wurde die allgemeine Anforderung von oben noch mal wiederholt. Mit der Anwendungsregel, dass die allg. Anforderungen UND die Anforderungen der jeweiligen Forderungsklasse zu erfüllen sind, ist der wiederholte Text obsolet.
Die Verfolgung von Alarmen der Gefahrenmelde- und Gebäudeleittechnik ist geregelt und erfolgt 24/365 im Jahr.
B: Alarme werden an die verantwortlichen Rechenzentrums-Mitarbeiter (Bereitschaftsdienst) übertragen. Eskalationsprozeduren bei Nicht-Erreichbarkeit sind dokumentiert.
C: Für die Verfolgung von Alarmen wurde ein Sicherheitsdienstleister mit einer ständig besetzten Zentrale (z. B. Alarmempfangsstelle / Notrufserviceleitstelle) verpflichtet oder aber Sicherheitspersonal befindet sich vor Ort in einer eigenen Leitstelle.
In den Vorversion (a-c) wurde der Text zu SEC06.03 versehentlich mit dem Text aus V4.1 vermischt.