Der Sicherheitsbereich ist in Schutzzonen unterteilt und folgt dem Schalenprinzip mit in der Regel ansteigendem Einbruchschutz (Schutzklasse). Für jede Schutzzone wird eine Schutzklasse definiert, die die einbruchhemmende Qualität von Wänden, Türen, Fenstern und Gittern vorgibt. Für die äußerste Schutzzone kommt die Schutzklasse 1 zum Einsatz. Sie entspricht mindestens der Widerstandsklasse RC 2 gemäß EN 1627. Die einbruchhemmenden Eigenschaften der anderen Schutzklassen hängen von der Risikoanalyse ab und werden im Sicherheitskonzept nachvollziehbar erläutert.
C: Klimatisierungssysteme und Elektroverteilsysteme sind mind. in Bereichen der Schutzklasse 3 bzgl. Widerstand gegen unautorisierten Zutritt installiert. Dies gilt auch für Stromversorgungssysteme, die im Verantwortungsbereich des RZ-Betreibers liegen.
Trassen, die in Bereichen niedrigerer Schutzklassen verlaufen, werden dort auf unautorisierten Zugriff überwacht.
In der Forderungsklasse C fehlte die Präzisierung.
Flüssigkeitsführende Leitungen verlaufen nicht oberhalb elektrischer Anlagen (Steuerungen, Verteiler, IT-Installationen, Schaltschränke,etc.), wenn sie nicht die lokale Klimatechnik (z. B. Reihenkühler, Umluftkühler) versorgen. Flüssigkeitsmengen sind im Leckagefall stets durch entsprechende Absperrvorrichtungen zu begrenzen.
B: Umsetzung erfolgt wie oben im Text beschrieben.
C: Zusätzlich sind sämtliche flüssigkeitsführende Fremdleitungen in den IT-Räumen nicht zulässig.
Der explizite Raumbezug wurde entfernt, da das Kriterium universell gilt.
Fernübertragungen der Einbruchmeldeanlage werden sicher gemäß EN 50136 übertragen. Die Alarmempfangsstelle erfüllt die grundsätzlichen baulichen, sicherheitstechnischen und organisatorischen Anforderungen der EN 50518.
C: Umsetzung erfolgt wie oben im Text beschrieben.
Es fehlte das „C“ bei Level 2.
Als Stromquellen werden Versorgungen aus dem öffentlichen Netz und stationäre Netzersatzanlagen akzeptiert. Die Leitungen der Primär- und Sekundärversorgung sind bis zur gemeinsamen Aufschaltung auf getrennten Wegen oder mit besonderem Schutz gegen äußere Einwirkungen geführt. Die Sekundärversorgung ist von der Primärversorgung unabhängig.
B: Die redundante Netzanbindung erfolgt entweder
In diesem Fall ist die stationäre Netzersatzanlage redundant ausgelegt
(komponentenredundant n+1 oder systemredundant 2n).
C: Die redundante Netzanbindung erfolgt entweder
Das Kriterium wurde nicht dargestellt.
Kupplungen zwischen redundanten Niederspannungsverteilungen sind gegen fehlerhafte Schalthandlungen abgesichert.
B: Netzkupplungen zwischen Sekundärverteilungen (Unterverteilungen, z. B. UV-USV) sind beidseitig mit einem Leistungsschalter abgesichert. Beide Schalter sind im Normalbetrieb geöffnet und werden nur manuell geschaltet.
C: Netzkupplungen zwischen Sekundärverteilungen (Unterverteilungen, z. B. UV-USV) sind unzulässig.
Sprachliche Präzisierung wurde nicht übernommen.
Die Transformatoren eines jeden Versorgungspfades sind so dimensioniert, dass sie die volle RZ-Last übernehmen können, zusätzlich werden Leistungsreserven der Transformatoren bei der Auslegung berücksichtigt.
Niederspannung-Schaltgeräte entsprechen der Normenreihe EN 60947.
Niederspannung-Schaltgerätekombinationen entsprechen der Normenreihe EN 61439.
Hoch- und Mittelspannung-Schaltanlagen entsprechen der Norm EN 62271-200.
Bei mehrstufigen Ausbaukonzepten ermöglicht die Auswahl der Komponenten eine skalierbare oder modulare Lösung.
C: Umsetzung erfolgt wie oben im Text beschrieben.
Zuordnung und Zahlendreher wurden nicht übernommen.
Bei Erstinbetriebnahme wurden Funktions- und Integrationstests durchgeführt und dokumentiert. Beim Austausch von Anlagen (Kältemaschine, ULK, etc.) liegen Testnachweise vom Hersteller vor und eingeschränkte Funktionstests sind erfolgt.
B: Umsetzung erfolgt wie oben im Text beschrieben.
C: Volllasttests bei Erstinbetriebnahme sind erfolgt.
Zuordnung und Zahlendreher wurden nicht übernommen.