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Typenzulassung

Typenzulassung

Typenzulassung gemäß DIBt

Seit 2004 hat TÜV NORD mehr als 1200 Berichte über Typenzulassungen („Typenprüfungen“) basierend auf der DIBt-Richtlinie für Windkraftanlagen ausgestellt. In jedem der 16 deutschen Bundesländer werden Windkraftanlagen als Gebäude behandelt, die eine Baugenehmigung gemäß der lokalen LBO („Landesbauordnung“ = lokale Bauvorschriften) erfordern. Die Typenzulassung ist ein Instrument, das durch die BauPrüfVO („Verordnung über bautechnische Prüfungen“) definiert ist und die erforderliche Einzelgenehmigung im Falle mehrerer Gebäude, die auf die gleiche Weise errichtet werden, ersetzt. Die Typenzulassung umfasst die statische Berechnung des Turms und – auf Wunsch – auch des Fundaments. Alle anderen Komponenten – wie Lastannahmen, Sicherheitssystem, Handbücher, Rotorblatt, Maschinenkomponenten, Gondelabdeckung, elektrische Ausrüstung und Blitzschutz – werden in Form einer GS („Gutachtliche Stellungnahme“ = Bewertungsbericht in deutscher Sprache) bewertet, die von einer Zertifizierungsstelle mit einer Benachrichtigung für Deutschland ausgestellt wird.

Einzelgenehmigung

Eine Alternative zur Typenzulassung ist die Einzelgenehmigung („Einzelprüfung“). Die Einzelgenehmigung ist immer eine standortspezifische Genehmigung, z. B. für einen bestimmten Windpark. Für eine Einzelgenehmigung ist ein Prüfauftrag durch die lokalen Behörden erforderlich. Die Einzelgenehmigung kann, falls von den lokalen Behörden verlangt, die Überprüfung der Standorttauglichkeit, das geotechnische Gutachten und die Bauüberwachung umfassen.