GGVS/EB
Bei der Beförderung von Gefahrgut haben alle Beteiligten die Vorschriften über die Beförderung „Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahnen und Binnenschifffahrt“ (GGVSEB) vom 24.06.2009 einzuhalten und zu befolgen. Der Nachweis über die Kenntnisse dieser Vorschriften wird durch Ablegen einer Prüfung erbracht.
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Basiskurs (2,5 Tage)
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