Förderung
Steigen Sie mit Ihrem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS gem. § 45 SGB III) in den Beruf ein. Der AVGS wird durch die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter gefördert und unterstützt Sie dabei, berufliche Kenntnisse zu erwerben oder beispielsweise mit Coaching im Bewerbungsprozess zu überzeugen.
Hier geht es zu unseren Coaching AngebotenEntdecken Sie unsere AVGS-Angebote, die Sie auf Ihrem Weg zum Traumjob unterstützen! Mit maßgeschneidertem Coaching helfen wir Ihnen, Bewerbungen zu verfassen, Ihren Lebenslauf zu optimieren und den Arbeitsmarkt zu erkunden. Wir begleiten Sie im Bewerbungsprozess.
Der AVGS wird individuell auf Ihren Bedarf an beruflicher Unterstützung abgestimmt. Nach unserem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch klären wir Inhalte und Länge Ihrer AVGS Maßnahme, unter anderem für Ihr persönliches AVGS Coaching, die Sie bei der Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter einreichen. Nach Bewilligung vereinbaren wir einen Starttermin.
Nach der Bewilligung für Ihren AVGS haben Sie unter anderem mit kostenlosem Coaching die Möglichkeit, in den Beruf einzusteigen. Einer der folgenden Punkte muss dafür auf Sie zutreffen:
Wir bieten Ihnen aktuell folgende AVGS Angebote an, die Sie bei der beruflichen (Wieder-) Eingliederung persönlich unterstützen:
Sprechen Sie zur Beantragung eines AVGS Ihre:n Sachbearbeiter:in der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter an. Wir beraten Sie im TÜV NORD Schulungszentrum gerne unverbindlich zu Ihren Möglichkeiten, gemeinsam mit uns in den Beruf einzusteigen. Nach der Bewilligung Ihres AVGS können wir in wenigen Wochen einen Starttermin vereinbaren.