Förderung
Mit dem Qualifizierungschancengesetz (kurz QCG, ehemals WeGebAU) stärken wir Sie als Beschäftigte:r oder Unternehmen und ihre Mitarbeitenden bei der Qualifizierung für den Beruf. So qualifizieren wir Mitarbeitende gezielt als „Fachkräfte von morgen“ und beugen unter anderem dem digitalen Wandel vor, um Ihren Arbeitsplatz im veränderten Berufsbild auch in Zukunft zu erhalten.
Hier geht es zu unserer FörderberatungMit QCG und dem ergänzenden Arbeit-von-morgen-Gesetz wird im Rahmen der bundesweiten Qualifizierungsoffensive „WEITER.BILDUNG!“ Ihr grundsätzlicher Förderungsanspruch unterstützt – Beschäftigte (mit und ohne Berufsabschluss) und Unternehmen profitieren beidseitig:
Sie suchen für Ihre Beschäftigten die perfekte Weiterbildung und möchten von bis zu 100% Förderung der Lohn- und Weiterbildungskosten profitieren? Wir machen Ihre praxisnahe Weiterbildung möglich und bezahlbar! Unsere Vertriebsexperten beraten Sie gerne individuell:
Als Beschäftigte:r in sozialversicherungspflichtiger Anstellung wird Ihnen mit dem Qualifizierungschancengesetz die Chance zu beruflicher Veränderung geboten, um Sie langfristig auf dem Arbeitsmarkt als Fachkraft zu halten. Nach Antragsstellung bei Ihrer zuständigen Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie einen Bildungsgutschein, den Sie im TÜV NORD Schulungszentrum einlösen können. Mit Ihrem Bildungsgutschein wird Ihnen Ihre Weiterbildung finanziert.
Die Weiterbildungskosten teilen sich Unternehmen und die Bundesagentur für Arbeit je Betriebsgröße:
Während der Weiterbildung erhalten Mitarbeitende weiterhin Ihr Gehalt. Die Höhe der Zuschüsse für Betriebe durch die Bundesagentur für Arbeit richtet sich hier ebenfalls an der Betriebsgröße:
Der Zuschuss an Unternehmen zu Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt kann dabei noch um bis zu 15 % erhöht werden:
Ohne einen der beiden o.g. Punkte sind dennoch 5 % möglich.
Wichtig: Sowohl bei Weiterbildungen mit Berufsabschluss (Umschulungen oder Teilqualifikation wie TQ1 Güterverkehr) als auch für schwerbehinderte und lebensältere Beschäftigte (über 45 Jahre) werden bis zu 100 % bezuschusst.
Als Berufstätige:r erhalten Sie Förderung nach QCG, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:
Die Förderung von Weiterbildung mit QCG ist grundsätzlich eine Ermessensleistung der Bundesagentur für Arbeit. Treffen aber alle Voraussetzungen zu, haben Sie gute Chancen auf finanzielle Unterstützung der Beschäftigten-Qualifizierung. Fünf Faktoren müssen für die Förderung erfüllt sein: