Förderung
Das im Januar 2024 eingeführte Qualifizierungsgeld bietet Ihnen als Unternehmen neue Chancen im Strukturwandel zur Sicherung Ihrer Arbeitsplätze. Das Qualifizierungsgeld unterstützt Sie unabhängig von der Betriebsgröße während der Weiterbildung mit Entgeltersatzleistungen von 60 bzw. 67 Prozent des Nettoentgelts (Aufstockung durch Arbeitgeber möglich).
Hier geht es zu unserer FörderberatungWenn Sie als Unternehmen nicht vom Strukturwandel betroffen sind, haben Sie mit der Beschäftigtenqualifizierung die Möglichkeit, Mitarbeitende mit Zuschüssen zu Lohn- und Weiterbildungskosten für die Zukunft zu qualifizieren. Abhängig von der Betriebsgröße und vom jeweiligen Qualifizierungsbedarf unterscheiden sich die Förderhöhen für Betriebe und Ihre Beschäftigten:
Mehr Informationen zur Beschäftigtenqualifizierung finden Sie hier.
Wir beraten Sie gerne individuell zu Ihrer praxisnahen Weiterbildung mit TÜV NORD:
Mit dem Qualifizierungsgeld erhalten Betriebe 60% bzw. 67% des Nettoentgeltes, das aufgrund der Weiterbildung entfallen würde, als Entgeltersatzleistung. Haben Beschäftigte dabei mindestens ein Kind, erhalten sie 67%. Die Berechnung der genauen Höhe wird pauschalisiert und mit Bezug auf einen Referenzzeitraum ermittelt (letzter Entgeltabrechnungszeitraum, welcher spätestens drei Monate vor Anspruchsbeginn abgerechnet wurde).
Hier finden Sie eine Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes von der Bundesagentur für Arbeit - diese findet auch bei der Berechnung des Qualifzierungsgelds Anwendung.
Als Berufstätige:r erhalten Sie Förderung nach QCG, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:
Das Qualifizierungsgeld richtet sich an Beschäftigte in Betrieben, die durch strukturelle Veränderungen (u.a. Veränderungen in der Organisation, neue Technologien oder wirtschaftliche Herausforderungen) von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Mit einer Weiterbildung, anteilig finanziert über das Qualifizierungsgeld, werden die Beschäftigten für die Zukunft qualifiziert und Arbeitsplätze bleiben erhalten.
Die Förderung von beruflicher Weiterbildung für Beschäftigte ist grundsätzlich eine Ermessensleistung der Bundesagentur für Arbeit. Treffen aber entsprechende Voraussetzungen zu, haben Sie gute Chancen auf Entgeltersatzleistungen während der Weiterbildung. Folgende Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein:
Sind Sie nicht vom Strukturwandel bedroht, haben Sie mit der Beschäftigtenqualifizierung die Möglichkeit, Zuschüsse zu Lohn- und Weiterbildungskosten zu erhalten (Maßnahme-Zertifizierung erforderlich). Mehr Informationen zur Beschäftigtenqualifizierung finden Sie hier.