Förderung
Ab dem 01.07.2023 erhalten Sie während Ihrer abschlussbezogenen Weiterbildung zusätzlich zur Bildungsprämie und dem Bildungsgutschein jeden Monat 150 Euro von Ihrer Bundesagentur für Arbeit / Ihrem Jobcenter. Das Weiterbildungsgeld soll Sie im Rahmen des bundesweiten Konzepts "Jahrzehnt der Weiterbildung" auf Ihrem Weg in den Beruf unterstützen und finanziell entlasten.
Hier geht es zu unserer FörderberatungDas Weiterbildungsgeld wird zusätzlich zum Bürgergeld, der Miete und der 100% Kostenübernahme Ihrer abschlussbezogenen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit / das Jobcenter ausgezahlt, wenn Sie Empfänger:in von Bürgergeld sind. Die Höhe des Weiterbildungsgelds beträgt monatlich 150 Euro. Die Förderung ist dabei anrechnungsfrei und wirkt sich nicht auf Ihren Regelbedarf des Bürgergelds aus.
Die Förderdauer liegt bei bis zu 3 Jahren (je nach Dauer der Weiterbildung). Das Weiterbildungsgeld setzt Anreize zur beruflichen Weiterbildung, damit Sie langfristig in den Arbeitsmarkt integriert werden.
Mit dem neuen Bürgergeld geht berufliche Qualifizierung vor Vermittlung: Ihre Integration in den Arbeitsmarkt soll zu Ihrem Leben passen und Sie mit der passenden Weiterbildung auf dem Weg dorthin bestmöglich fördern.
Grundsätzlich haben Sie als Empfänger:in von Bürgergeld im Rahmen einer Ausbildung oder Umschulung ab dem 01.07.2023 Anspruch auf Weiterbildungsgeld. Das Weiterbildungsgeld unterstützt Sie dabei finanziell, aber auch auf Ihrem Weg in ein neues Berufsbild mit Berufsabschluss.
Wenn Sie als Empfänger:in von Bürgergeld eine Ausbildung oder Umschulung wahrnehmen, müssen Sie sich um nichts kümmern. Sollten Sie zur Förderung Rückfragen haben, sprechen Sie Ihre:n Arbeitsberater:in im Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit direkt an.
Für mehr Informationen zu unseren abschlussbezogenen Weiterbildungen, die durch den Bildungsgutschein und das Weiterbildungsgeld gefördert werden, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.