Sicherheit & Schutz
Die Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO stellt den sachlichen Nachweis für eine selbstständige Tätigkeit im Bewachungsgewerbe, sowie die fachliche Mindestvoraussetzung für bestimmte Tätigkeiten, wie z. B. Schutz vor Ladendieben, Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken, Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereiche mit tatsächlichen öffentlichen Verkehr dar.
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