Führerschein
Der Führerschein mit 17 ermöglicht jungen Fahranfängern, frühzeitig Fahrerfahrung zu sammeln und sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein. Mit einem erfahrenen Begleiter an ihrer Seite können Jugendliche ihre Fahrpraxis erweitern und sich optimal auf die eigenständige Teilnahme am Straßenverkehr vorbereiten.
Führerschein mit 17: Mehr Sicherheit durch frühe Fahrpraxis
Junge Menschen im Alter von 18 bis 25 Jahren sind überproportional häufig in schwere Verkehrsunfälle verwickelt. Ein wesentlicher Grund dafür ist die fehlende Fahrpraxis der Fahranfänger. Durch praktische Erfahrung im Straßenverkehr lernen sie, mit unterschiedlichen Gefahrensituationen umzugehen und diese sicher zu bewältigen.
Erfolgreicher Modellversuch in Niedersachsen
Niedersachsen führte 2004 als erstes Bundesland den Modellversuch „Führerschein mit 17“ ein. Die Ergebnisse, die am 14. November 2005 in Berlin vor nationalen und internationalen Experten präsentiert wurden, waren beeindruckend: Es gab 40 % weniger selbstverschuldete Unfälle und 60 % weniger Bußgelder. Diese positiven Effekte haben sich seitdem bestätigt.
Dauerhafte Integration in die Fahrerlaubnisverordnung
Aufgrund des Erfolgs wurde der Modellversuch am 1. Januar 2011 dauerhaft in die Fahrerlaubnisverordnung aufgenommen. Seitdem können Jugendliche die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erwerben. Dies ermöglicht ihnen, unter Begleitung eines erfahrenen Fahrers, wertvolle Fahrpraxis zu sammeln und sicherer im Straßenverkehr unterwegs zu sein.
Das Begleitete Fahren beeinflusst die Fahrerlaubnisprüfung nicht grundsätzlich. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Fristen bleiben unverändert.
Wichtig zu beachten: Eine vorläufige Fahrberechtigung wird nicht ausgestellt. Die endgültige Fahrberechtigung wird erst mit Vollendung des 17. Lebensjahres erteilt.
Die Begleitperson sollte folgende Aufgaben übernehmen:
Wichtig: Das Fahren ohne die eingetragene Begleitperson führt zum Widerruf der Fahrerlaubnis. Weitere Informationen, Formulare und Einwilligungserklärungen findest du auf bf17.de oder auf den Webseiten deiner zuständigen Führerscheinstelle.
Die Gesamtkosten variieren, da Fahrschulen ihre Preise selbst festlegen können. Bei TÜV NORD sind die Prüfungsgebühren hingegen durch die Gebührenordnung klar geregelt. So hast du Planungssicherheit.