Starthilfe oder Notbremse?
Haben Mitarbeitende nach einer Polizeikontrolle den Führerschein verloren, so muss dieser selbstverständlich erst neu erteilt werden. Doch nicht immer sind Alkohol oder Drogenkonsum mit dem Führerscheinverlust verbunden. Umgekehrt sind manche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter auch dann für den Fahrdienst ungeeignet, wenn die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis wieder erteilt.
Wir alle müssen uns den Suchtproblemen verantwortungsbewusst stellen. Denn auf der einen Seite vertrauen auch die Fahrgäste auf die hohen Sicherheitsstandards Ihres Unternehmens. Andererseits möchte der betroffene Mitarbeitende möglichst schnell wieder fahren. Aber auf keinen Fall sollten Mitarbeiter:innen mit einem Alkohol- oder Drogenproblem Angst haben, sich ihren Vorgesetzten zu offenbaren. TÜV NORD hilft Ihnen zu entscheiden, wann und wie die Betroffenen wieder in den Fahrdienst aufgenommen werden können.
Die Papiere, bitte! Fallen Mitarbeitende im Fahrdienst bei internen oder externen Kontrollen wegen Alkohol- oder Drogenkonsum auf, stellt sich häufig die Frage, wann sie wieder in den Fahrdienst aufgenommen werden können