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Führerschein

Traktor-Führerschein

Die Führerscheinklassen L und T berechtigen zum Führen bestimmter land- und forstwirtschaftlicher Fahrzeuge. Beide Klassen sind unbefristet gültig.

Moderne Traktorsteuerung mit digitalem Display

Klasse L

Zugmaschinen (nationale Klasse)

  • die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,
  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie
  • mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge

  • jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter:16 Jahre
Voraussetzungen:-
Befristung:Klasse L ist unbefristet gültig
Einschluss:-
Hinweise:-

Klasse T

Zugmaschinen (nationale Klasse)

  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
  • die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
  • die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
Mindestalter:16 Jahre
Voraussetzungen:-
Befristung:Klasse T ist unbefristet gültig
Einschluss:Klassen L und AM
Hinweise:Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Kosten für den Führerschein

Die Gesamtkosten variieren, da Fahrschulen ihre Preise selbst festlegen können. Bei TÜV NORD sind die Prüfungsgebühren hingegen durch die Gebührenordnung klar geregelt. So haben Sie Planungssicherheit.

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TÜV NORD Mobilität

Führerschein und Fahrerlaubniswesen