Führerschein
Die Führerscheinklassen L und T berechtigen zum Führen bestimmter land- und forstwirtschaftlicher Fahrzeuge. Beide Klassen sind unbefristet gültig.
Mindestalter: | 16 Jahre |
Voraussetzungen: | - |
Befristung: | Klasse L ist unbefristet gültig |
Einschluss: | - |
Hinweise: | - |
Mindestalter: | 16 Jahre |
Voraussetzungen: | - |
Befristung: | Klasse T ist unbefristet gültig |
Einschluss: | Klassen L und AM |
Hinweise: | Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. |
Die Gesamtkosten variieren, da Fahrschulen ihre Preise selbst festlegen können. Bei TÜV NORD sind die Prüfungsgebühren hingegen durch die Gebührenordnung klar geregelt. So haben Sie Planungssicherheit.