Fördertechnik
Wir prüfen Aufzüge mit Leidenschaft!
Notifizierte Stelle und Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) für Aufzüge
TÜV NORD unterstützt Sie mit langjähriger Erfahrung durch Prüfungen, Bewertungen und Begutachtungen Ihrer Aufzugsanlagen und trägt somit zur Sicherheit von technischen Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden bei.
Unsere Sachverständigen begutachten und prüfen gemäß Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Personen- und Lastenaufzüge, Personenumlaufaufzüge (Paternoster), Fassadenaufzüge, Bauaufzüge, Behindertenaufzüge und Güteraufzüge.
Wir führen alle Arten von Fahrstuhl- und Aufzugsprüfungen durch: Beim Inverkehrbringen, vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend, nach unterschiedlichen Prüfintervallen. Bei Unfällen und Schadensfällen nehmen wir die Untersuchung vor.
TÜV NORD unterstützt Sie mit langjähriger Erfahrung durch Prüfungen, Bewertungen und Begutachtungen Ihrer Aufzugsanlagen und trägt somit zur Sicherheit von technischen Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden bei.
Arbeitgeber oder Betreiber von Aufzügen sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für Ihre Aufzugsanlage zu erstellen. Wir unterstützen mit der Gefahrenanalyse bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung - schnell und einfach.
Hier können Sie Termine anfragen oder ein Angebot für Ihre nächste Aufzugsprüfung anfordern. Auch andere Anfragen können über die Auswahl "Sonstiges" gestellt werden. Wir kümmern uns umgehend um Ihre Anliegen.
Betreiber von Aufzügen, welche zu den überwachungsbedürftigen Anlagen zählen, sind jederzeit für die sichere Funktion ihrer Anlagen verantwortlich. Welche Punkte es dabei zu beachten gilt, regelt in Deutschland das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dies betrifft alle Aufzugsanlagen. Soweit diese Anlagen als überwachungsbedürftig eingestuft sind, dürfen sie nur von zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) geprüft werden.
Damit die gesetzlichen Anforderungen zuverlässig erfüllt werden, übernimmt TÜV NORD als ZÜS die Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen und Zwischenprüfungen, die während der gesamten Nutzungsdauer der Anlage erforderlich sind. Unser Aufzugs-Prüfsystem ASIS II stellt dabei einen komfortablen Ersatz für Prüfgewichte dar.
Die Durchführung der Prüfungen erfolgt durch unabhängige und kompetente Sachverständige. Alle Aufzugsanlagen müssen jährlich geprüft werden, dabei wechseln sich die zweijährige Hauptprüfung und die zweijährige Zwischenprüfung ab. In Einzelfällen kann ein anderer Prüfturnus festgelegt werden.
Bevor ein neuer Aufzug in Betrieb genommen werden darf, ist nachzuweisen, dass dieser allen gültigen Vorgaben, gemäß dem Stand der Technik, entspricht und die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der EU-Aufzugsrichtlinie erfüllt.
Bei diesem Prozess unterstützt TÜV NORD den Hersteller, damit der Aufzug wirtschaftlich und sicher in Betrieb gehen kann. Sind alle Prüfschritte, wie z. B. die Vorprüfung der Konstruktionsunterlagen und die Überprüfung am Betriebsort bei Fertigstellung erfolgreich abgeschlossen, wird ein Zertifikat ausgestellt.
Der Hersteller kann dann die Konformitätserklärung ausstellen und den Aufzug mit dem CE-Kennzeichen versehen. Wir unterstützen Sie im Konformitätsbewertungsverfahren.
Soll ein bestimmter Aufzugstyp in größerer Stückzahl gebaut werden, bietet es sich an, die Anlage einer EU-Baumusterprüfung zu unterziehen; wesentliche Teile der Konformitätsbewertung müssen dann nur noch einmalig durchgeführt werden. TÜV NORD ist auch hierbei kompetenter Partner für Hersteller von Aufzügen.
Als Betreiber eines Fahrstuhles bzw. einer Aufzugsanlage müssen Sie die Gefahren durch Cyberbedrohungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung betrachten. Auf Ihrem Prüfbericht haben Sie möglicherweise einen Mangel zu Cybersicherheit gefunden: "Eine Dokumentation zur Behandlung von Cyberbedrohungen wurde nicht vorgelegt"
TÜV NORD unterstützt Sie als herstellerunabhängiger Partner: Wir stellen Ihnen eine Bewertungsmatrix der Cybersicherheit an Aufzugsanlagen kostenfrei zur Verfügung. Mit Hilfe der Bewertungsmatrix sind Sie in der Lage, eine individuelle Bewertung der Cybersicherheit zugeschnitten auf Ihre Aufzugsanlage - eigenständig und in kürzester Zeit - zu erstellen. Einfach ausfüllen und vor Ort ablegen! Damit kommen sie Ihrer Betreiberverantwortung nach.
Sollten Sie darüber hinaus Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung Ihres Aufzuges benötigen, bieten wir Ihnen die Gefahrenanalyse an.
Feuerwehraufzüge sind für die Einsatzkräfte ein wichtiger Rettungs- und Transportweg. Im Ernstfall sind die Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit der Aufzüge entscheidend für den Einsatz der Rettungskräfte.
Das Zusammenspiel der gebäudetechnischen Einrichtungen und unterschiedlichen Gewerke sind dabei von besonderer Bedeutung. Der sichere Betrieb ist nur gegeben, wenn Feuerwehraufzüge mit weiteren Sicherheitseinrichtungen im Notfall miteinander „kommunizieren“. Daher wurde der Umfang der wiederkehrenden Prüfung für Feuerwehraufzüge in der TRBS 1201 Teil 4 um den Anhang 3 erweitert.
Nach der Betriebssicherheitsverordnung sind Feuerwehraufzüge prüfpflichtig, die zur Brandbekämpfung und Evakuierung unter Aufsicht der Feuerwehr eingesetzt werden. Um die ordnungsgemäße Funktion des Feuerwehraufzuges auch im Gefahrenfall sicherzustellen, werden im Rahmen der Hauptprüfung die notwendigen Dokumente (Ordnungsprüfung) kontrolliert und eine erweiterte Funktionsprüfung durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des TÜV Verbandes.
In unserer neuen Webinar-Reihe betrachten wir das Thema Betreiberpflichten im Rahmen der Gebäudetechnik. Wir haben für Sie spannende und aktuelle Themen vorbereitet. Lernen Sie uns und unsere Leistungen kennen. Wir freuen uns darauf, Sie als zuverlässiger Partner zu unterstützen!
Seit 2021 müssen alle Aufzüge im Sinne der Aufzugsrichtlinie mit einem Zweiwege-Kommunikationssystem ausgestattet sein, wie es die novellierte Betriebssicherheitsverordnung von 2015 vorschreibt. Das Zweiwege-Kommunikationssystem ermöglicht eine direkte Sprechverbindung zwischen Personen im Fahrkorb und einem ständig erreichbaren Notdienst, auch bei Stromausfall. Es ersetzt den bisherigen Alarmknopf und bietet mehr Sicherheit als Einweg-Kommunikationssysteme. Die Nachrüstung ist nicht kompliziert und muss von einer Zugelassenen Überwachungsstelle wie TÜV NORD abgenommen werden. Der TÜV-Verband stellt eine Liste mit Fragen und Antworten zur Nachrüstpflicht bereit.
Die novellierte Betriebssicherheitsverordnung trat im Juni 2015 in Kraft und richtet sich an Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die Arbeitsmittel bereitstellen, und Ihnen gleichgestellte Betreiberinnen bzw. Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen.
Der TÜV NORD-Sachverständige bringt den QR-Code in Form eines Aufklebers an der geprüften Anlage an. Anlagenbetreiber oder autorisierte Benutzer haben nach der Registrierung jederzeit die Möglichkeit, den QR-Code bequem und papierlos auszulesen. Die Decodierung erfolgt automatisch mittels der passenden App und der Nutzer wird direkt auf die entsprechende TÜV NORD-Website zur Einsicht der Prüfbescheinigung und weiterer Anlagendaten geführt.
Elektronische Prüfbescheinigung vor Ort durch Einlesen eines anlagenspezifischen QR-Codes zur Dokumentation der Prüftätigkeiten (ZÜS):
Weiterführende Informationen TÜV NORD Systems