Blockheizkraftwerke (BHKW) werden vielfach dort eingesetzt, wo sowohl Strom als auch Wärme benötigt wird, aber auch als Spitzenlastkraftwerke. Da Blockheizkraftwerke bei der Nutzung von Wärme hohe Wirkungsgrade aufweisen, wird ihr Betrieb durch Förderungen über das Kraft – Wärme Kopplungsgesetz (KWKG) unterstützt.
Diese Förderung ist an Bedingungen geknüpft, die ab einer Anlagengröße von 2MW el. über Gutachten nachzuweisen sind. Bei der Einspeisung in das Netz müssen zudem die Anforderungen hinsichtlich der Mittelspannungsrichtlinie eingehalten und bescheinigt werden.
Die Anlagenzertifizierung ist im Mittelspannungsbereich ab einer vereinbarten Anschlussleistung von 1 MVA oder einer Verbindungsleitung von mehr als 2 km verpflichtend.
Bei Spitzenlastkraftwerken die am Regelenergiemarkt teilnehmen und Notstromaggregaten stehen zuverlässige Verfügbarkeit und ein sicheres Betriebskonzept im Vordergrund. Die Qualität der Gesamtheit der Anlage muss dabei höchsten Anforderungen genügen. Dies gilt für die technische Ausführung der Einzelkomponenten, das Gesamtanlagenkonzept und das Konzept für wiederkehrende Prüfungen inklusive einer Zustandsüberwachung zur Lebensdauerprognose.
Weiterführende Informationen TÜV NORD Systems