Prüfung elektrischer Anlagen
Erfüllen Sie Versicherungsbedingungen, beugen Sie Bränden vor und erhalten Sie die Verfügbarkeit wichtiger Anlagen
Rund ein Drittel aller Brände in und an Gebäuden entsteht durch Mängel an elektrischen Anlagen. Deshalb verlangen Feuerversicherer regelmäßige Prüfungen nach VdS 2871.
Unsere Sachverständigen führen diese für Sie durch und unterstützen Sie fachlich in der Planungs- und Errichtungsphase.
Rund ein Drittel aller Brände in und an Gebäuden entsteht durch Mängel an elektrischen Anlagen. Deshalb verlangen Feuerversicherer regelmäßige Prüfungen nach VdS 2871.
Unsere Sachverständigen führen diese für Sie durch und unterstützen Sie fachlich in der Planungs- und Errichtungsphase. So erfüllen Sie alle Versicherungsbestimmungen und sorgen langfristig für ein Höchstmaß an Personen-, Sach- und Brandschutz in Ihrem Unternehmen. Außerdem erhalten Sie die Verfügbarkeit Ihrer Anlagen. Mit Kombinationsprüfungen sparen Sie Zeit und Kosten.
Sie möchte die elektrischen Anlagen Ihres Unternehmens prüfen lassen? Wir erstellen Ihnen gern ein Angebot und kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen.
Alle elektrischen Anlagen optimal geprüft und trotzdem das Budget nicht überrissen? Das geht mit der Kombination von anstehenden Prüfungen und der optimalen Vorbereitung der Prüfung. Sprechen Sie Ihren Wunsch zur Kombi-Prüfung bereits während der Beauftragung an. Kombinieren lassen sich wahlweise diese Prüfungen:
Eine gute Vorbereitung der VdS-Prüfung spart Zeit und Geld - Wir haben Informationen für die Vorbereitung Ihrer VdS-Prüfung zusammengestellt.
Nahezu jeder Feuerversicherer verlangt von Gebäude- und Anlagenbetreibern, elektrische Anlagen regelmäßig durch VdS-anerkannte Sachverständige prüfen zu lassen. Die Prüfungen gemäß Feuerschutzklausel 3602 sollten jährlich oder alle 2 Jahre (in Abstimmung mit dem Versicherer) durchgeführt werden. Die Prüfinhalte entsprechen der VdS-Richtlinie 2871. Ziel ist es vor allem, Brandgefahren durch die elektrische Anlage zu minimieren und Brände im Betrieb zu begrenzen.
Der Turnus der Prüfung wird durch die Versicherungsbedingungen vorgegeben. Der Prüfumfang ist in der VdS RL 2871 geregelt. Alle Bereiche werden gemäß dem versicherten Risiko geprüft! Bei Anmietung eines Teilbereiches kann dies abweichen, falls dies in den Versicherungsbedingungen so geregelt ist.
Der TÜV NORD Experte überprüft alle Verteilungen und stellt sicher, dass die Dokumentation mit den vorliegenden Messprotokollen des Elektrofachbetriebes übereinstimmt und plausibel ist. Aus der VdS RL 2871: Grundsätzlich ist der gesamte Risikostandort zu prüfen. In komplexen Anlagen kann der Versicherer mit dem Versicherungsnehmer einzelne Prüfabschnitte für einen Risikoort vereinbart haben. Jeder Prüfabschnitt ist vollständig nach der VdS Richtlinie 2871 zu prüfen.
Die Schwerpunkte der Besichtigung sind insbesondere an nachfolgend beispielhaft aufgeführten Einrichtungen bzw. Betriebsmitteln (soweit vorhanden) durchzuführen:
Es ist hilfreich, dass der TÜV NORD Experte von einer ortskundigen Person begleitet wird. Dies kann der Hausmeister oder die Wartungsfirma der elektrischen Anlage sein.
Der Sachverständige sollte von einer ortskundigen Person begleitet werden, um die Prüfung zu erleichtern. Fehlende Ortskenntnisse oder Begleitung können zusätzlichen Kosten verursachen. Es ist wichtig, dass der Zugang zu den Prüfobjekten, einschließlich Serverräumen und Bürobereichen, gewährleistet ist.
Legen Sie die entsprechende Dokumentation bereit: Messprotokolle bzw. Nachweise der Prüfung gemäß DGUV V3 für ortsfeste elektrische Anlagen und ortsveränderliche Betriebsmittel. Denken Sie auch an Informationen zu besonderen Bereichen, wie explosionsgefährdete oder feuergefährdete Bereiche.
Bitte stellen Sie uns die benötigten Leitern und Arbeitsmaterialien zur Verfügung. Messgeräte bringen wir selbstverständlich mit.
Ortsveränderliche Betriebsmittel werden als Ordnungsprüfung (Dokumentenprüfung) im Umfang der VdS-Prüfung geprüft. Eine Prüfung der Betriebsmittel erfolgt nur, wenn dies zusätzlich beauftragt wurde (siehe Kombiprüfung).
Um den Anforderungen an den Personenschutz nachzukommen, sehen die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften regelmäßige Prüfungen der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel vor. Grundlage ist die DGUV Vorschrift 3.
Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Energiespeicher können die Abhängigkeit von der zentralen Stromversorgung reduzieren. PV-Anlagen werden im industriellen, gewerblichen und privaten Umfeld immer häufiger eingesetzt.
Wichtig für PV-Anlagenbetreiber ist das Wissen über den Ertrag, die sogenannte Ernte. Eine Funktionsprüfung der Anlage liefert Antworten auf die aktuellen Sonneneinstrahlungswerte, die ordnungsgemäße Funktion der Wechselrichter und eine mögliche Funktionsfähigkeit der Fernsteueranbindung.
Für alle Photovoltaik-Anlagen gelten Prüfpflichten gemäß der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV). Sachversicherer können zusätzliche Prüfungen, beispielsweise nach VdS 3145 fordern.
Blitzeinschläge verursachen hohe Schäden an Gebäuden und Anlagen. Durch ein Blitzschutzsystem lassen sich diese Schäden oft verhindern oder zumindest deutlich reduzieren. Ein solches System besteht aus einem äußeren Blitzschutz (Fangeinrichtungen, Ableiter und Erdungsanlage) sowie einem inneren Blitzschutz (Maßnahmen gegen Überspannungen auf Installationen, elektrischen und elektronischen Anlagen in Gebäuden). Die Errichtung einer Blitzschutzanlage kann über die Baugenehmigung, von Sachversicherern oder in der anzuwendenden Verordnung gefordert sein.
TÜV NORD prüft Blitzschutz- und Erdungsanlagen nicht nur nach der Fertigstellung. Unsere Sachverständigen unterstützen Sie auch fachlich bei der Planung, der Errichtung und der Ausführung von Neu- sowie Umbauten. Auf diese Art sorgen sie dafür, dass Blitzschutzanlagen die Anforderungen der relevanten Regelwerke der Reihe DIN EN 62305 (VDE 0185-305) erfüllen.
Thermografische Prüfungen elektrischer Anlagen unterstützen Sie dabei, das Risiko von Ausfällen früh zu entdecken. Sie erhöhen die Verfügbarkeit von Anlagen und verhindern Unterbrechungen der Produktion. Deshalb machen viele Sachversicherer die Prüfung durch VdS-anerkannte Thermographen zur Pflicht.
Ein besonderer Vorteil thermografischer Prüfungen besteht darin, dass sie unter Last und Spannung erfolgen. Sie können den Betrieb normal weiterlaufen lassen.
In unserer neuen Webinar-Reihe betrachten wir das Thema Betreiberpflichten im Rahmen der Gebäudetechnik. Wir haben für Sie spannende und aktuelle Themen vorbereitet. Lernen Sie uns und unsere Leistungen kennen. Wir freuen uns darauf, Sie als zuverlässiger Partner zu unterstützen!
TÜV NORD: Man sieht uns, aber der Alltag wird durch uns nicht gestört. Eine sorgfältige Prüfungsvorbereitung minimiert die Beeinträchtigung Ihrer Abläufe.
TÜV NORD: Nein, in der Regel nicht. Es seid denn, sie kommen Ihrer regelmäßigen Prüfpflicht nach DGUV V3 nicht nach oder es ergibt sich aus dem Prüfobjekt die Notwendigkeit.
Um herauszufinden, ob und wie oft eine Prüfung nach Klausel 3602 erforderlich ist, sollte man einen Blick in die Versicherungspolice der Sach- bzw. Feuerversicherung werfen. Falls dort keine Informationen zu finden sind, sollte man direkt mit der Versicherung Kontakt aufnehmen. Prüfrichtlinien nach Klausel SK 3602 (vds.de)
Normalerweise ist eine jährliche Prüfung erforderlich, aber die Versicherung kann auch einen anderen Turnus festlegen.
In vielen Büros finden wir oft hintereinander geschaltete Mehrfachsteckdosen. Dies stellt ein Brandrisiko dar und sollte bereits bei der Vorbereitung beseitigt werden.
Nicht geprüfte ortsveränderliche Betriebsmittel sind nicht ordnungsgemäß. Ortsveränderliche Betriebsmittel müssen bereits vor der Ausgabe an die Mitarbeiter geprüft werden. Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel; Praxistipps für Betriebe (BGI/GUV-I 8524) (dguv.de)
Der Zugang zur Elektroverteilung wird häufig als Lagerraum genutzt oder zugestellt. Die Wartezeiten des Sachverständigen, die durch das Leerräumen entstehen, müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Bitte räumen Sie also den Zugang zur Verteilung vor Prüfungsbeginn frei.
VdS-Prüfungen dürfen ausschließlich von Sachverständigen mit Anerkennung durch den Verband der Schadenversicherer VdS durchgeführt werden. Ob der Experte zugelassen ist, erkennen Sie an der Zulassungsnummer, die sie entweder im Bericht des Sachverständigen finden oder sie können diese Zulassungsnummer beim VdS erfragen.