Energieeffizienz
Potenziale für Energieeinsparungen erkennen und Kosten senken
Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist eine strukturierte Energieberatung und für “Nicht-KMU" verpflichtend. Aber auch als kleineres Unternehmen profitieren Sie von einem Energieaudit.
Angebot anfragenDas Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist eine strukturierte Energieberatung und für “Nicht-KMU" verpflichtend. Aber auch als kleineres Unternehmen profitieren Sie von einem Energieaudit: Sie erhalten einen detaillierten Überblick über Ihre Energieverbräuche und Einsparpotenziale sowie einen Maßnahmenplan, mit dem Sie langfristig die Energieeffizienz erhöhen und Kosten sparen.
Dazu kommt ein weiterer Vorteil: Alle im Rahmen des Energieaudits durchgeführten Schritte sind kompatibel zur DIN ISO 50001. Somit stellt ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 eine wertvolle Grundlage für die Einführung eines zertifizierten Energiemanagementsystems dar. (Die Kompatibilität der beiden Schritte ist jedoch nur bei Durchführung durch den TÜV NORD gewährleistet.)
Sie planen die Durchführung eines Energieaudits und wünschen sich ein Angebot für eine Beratung. Nutzen Sie das Kontaktformular, um uns Ihr Anliegen mitzuteilen – wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Für größere Unternehmen (Nicht-KMU) mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 500.000 Kilowattstunden im Jahr schreibt das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) die Durchführung eines Energieaudits vor. Diese Auditpflicht kann auch durch ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS erfüllt werden (für Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch über 7,5 GWh/a verpflichtend).
Wichtig: Betroffene Unternehmen müssen ein Energieaudit innerhalb von 4 Jahren nach Abschluss des letzten Energieaudits oder nach dem letzten Gültigkeitstag eines entsprechenden Managementsystems durchführen. Nach Verlust des KMU-Status gilt eine Frist von 20 Monaten.
Entscheidend für die Qualität eines Energieaudits ist eine weitgehende Transparenz der energierelevanten Abläufe im Unternehmen. Um Zeitdruck zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, einen Vorlauf von etwa einem Jahr einzuplanen. So erhalten Sie nicht nur einen Auditbericht, mit dem Sie gesetzliche Auflagen erfüllen, sondern können den größtmöglichen wirtschaftlichen Nutzen aus dem Audit ziehen.
Kleine und mittlere Unternehmen sowie größere Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von weniger als 500.000 Kilowattstunden im Jahr können für ein freiwilliges Energieaudit die “Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme” beantragen. Wichtige Voraussetzungen dafür sind ein Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 3.000 Euro, wenn die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro netto übersteigen, sowie maximal 600 Euro bei geringeren Energiekosten. Bitte beachten Sie die De-Minimis-Anforderungen.
Beispielrechnung
Ihre Energiekosten betragen mehr als 10.000 Euro pro Jahr und unsere Expert:innen kalkulieren einen Aufwand von 6.000 Euro für die Durchführung eine Energieaudits nach DIN EN 16247-1. In diesem Fall beträgt Ihr Eigenanteil lediglich 3.000 Euro. Die aktuellen Förderbedingungen finden Sie auf der Website des BAFA.
Die Bundesregierung plant zum Herbst 2024 eine Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes. Damit soll die Energieauditpflicht von der Unternehmensgröße entkoppelt werden.
Ein Energieaudit ist dann für alle Unternehmen verpflichtend, die innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,77 Gigawattstunden aufweisen. In diesem Zusammenhang ist auch mit Änderungen bei der Förderung freiwilliger Energieaudits zu rechnen.
Nachhaltig Energie zu sparen ist auch für Unternehmen sehr wichtig. Energieeffizienz bedeutet einerseits aktiven Klimaschutz, andererseits eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch eine nachhaltige Reduzierung der Energiekosten. Wir helfen Ihnen die Energieeinsparpotenziale Ihres Unternehmens zu identifizieren und begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen − bis hin zur Klimaneutralstellung von Unternehmen, Produkten oder Dienstleistungen. Ein weiteres entscheidendes Argument sich mit dem Thema Energieeffizienz auseinander zu setzen ist eine positive Wahrnehmung Ihres Unternehmens in der Öffentlichkeit durch eine nachhaltige Energiepolitik. Ob Energieaudit nach DIN EN 16247-1, Energieberatung im Mittelstand, Einführung und Betreuung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 oder Nachweis des Corporate Carbon Footprints – wir identifizieren gemeinsam mit Ihnen die richtige Lösung für Ihr Unternehmen. Wir besprechen Ihre Ziele und Ihre strategische Ausrichtung und stellen so den effizientesten Weg zur Zielerreichung sicher. Selbstverständlich sorgen wir dafür, dass Sie problemlos alle gesetzlichen Anforderungen und Nachweispflichten erfüllen.
Weiterführende Informationen TÜV NORD Systems