Der Explosionsschutz zählt zu den besonders sicherheitsrelevanten Aufgabenbereichen eines Arbeitgebers. Die Vermeidung von Produktionsausfällen und Personenschäden durch vorzeitiges Erkennen von Explosionsgefahren sind primäre Aufgaben des Explosionsschutzes.
In der Industrie gehören der Umgang mit und die Lagerung von brennbaren Stoffen zum täglichen Geschäft. Brennbare Stäube, Dämpfe organischer Lösemittel sowie brennbare Gase können mit Luft eine explosionsfähige Atmosphäre bilden. Kommt es durch eine Zündquelle zu einer Explosion, so können erhebliche Schäden entstehen.
Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen:
Primärer Explosionsschutz:
Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre sicher verhindern
Sekundärer Explosionsschutz:
Zündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre sicher verhindern
Tertiärer Explosionsschutz:
Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken
Vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen (§15):
Wiederkehrende Prüfungen (§16):
Prüfungen im Rahmen des Erlaubnisverfahrens (§18):
Sicherheitstechnische Beurteilung nach Unfällen oder Schadensereignissen auf behördliche Anordnung (§19):
jede weitere technische Schutzmaßnahme (§7 Abs. 7), zum Beispiel:
Weiterführende Informationen TÜV NORD Systems