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Explosionsschutz

Explosionsgefahren rechtzeitig erkennen

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Primärer, Sekundärer und Tertiärer Explosionsschutz

Der Explosionsschutz zählt zu den besonders sicherheitsrelevanten Aufgabenbereichen eines Arbeitgebers. Die Vermeidung von Produktionsausfällen und Personenschäden durch vorzeitiges Erkennen von Explosionsgefahren sind primäre Aufgaben des Explosionsschutzes.

In der Industrie gehören der Umgang mit und die Lagerung von brennbaren Stoffen zum täglichen Geschäft. Brennbare Stäube, Dämpfe organischer Lösemittel sowie brennbare Gase können mit Luft eine explosionsfähige Atmosphäre bilden. Kommt es durch eine Zündquelle zu einer Explosion, so können erhebliche Schäden entstehen.

Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen:

Primärer Explosionsschutz:
Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre sicher verhindern

Sekundärer Explosionsschutz:
Zündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre sicher verhindern

Tertiärer Explosionsschutz: 
Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken

Unsere Leistungen

  • Plausibilitätsprüfung von Explosionsschutzdokumenten
  • Methodik zur Erstellung von Explosionsschutzdokumenten

  • Überprüfung der Mindestanforderungen an die betriebliche Dokumentation zum Explosionsschutz als Voraussetzung für die Prüfung der Explosionssicherheit nach Betriebssicherheitsverordnung
  • Zusammenfassung der Ergebnisse in einer Dokumentation zur Bearbeitung der Abweichungen

Vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen (§15):

  • Anlagenprüfungen
    (Anh. 2 Abschn. 3 Ziffer 4.1)
  • Geräteprüfung nach Instandsetzung
    (Anh. 2 Abschn. 3 Ziffer 4.2)

Wiederkehrende Prüfungen (§16):

  • Anlagenprüfungen
    (Anh. 2 Abschn. 3 Ziffer 5.1)
  • Geräte, Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der RL 2014/34/EU
    (Anh. 2 Abschn. 3 Ziffer 5.2)
  • Lüftungsanlagen, Gaswarn- und Inertisierungseinrichtungen
    (Anh. 2 Abschn. 3 Ziffer 5.3)

Prüfungen im Rahmen des Erlaubnisverfahrens (§18):

  • Prüfung der Antragsunterlagen hinsichtlich des sicheren Betriebs einer Anlage gemäß Planungsstand

Sicherheitstechnische Beurteilung nach Unfällen oder Schadensereignissen auf behördliche Anordnung (§19):

  • Ermittlungen der Ursache nach einem Explosionsereignis
  • Erfahrungsaustausch mit dem Betreiber der Anlage hinsichtlich der Vermeidung eines wiederkehrenden Ereignisses

jede weitere technische Schutzmaßnahme (§7 Abs. 7), zum Beispiel:

  • Blitzschutzanlagen
  • Ableitfähige Böden

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