Zuverlässige Prüfungen für Ihren Flüssiggasbehälter
Angebot anfordernFlüssiggaslagerbehälter gehören zu den überwachungspflichtigen Druckbehältern und müssen regelmäßig einer äußeren (alle 2 Jahre) und inneren Prüfung (alle 5 bzw. 10 Jahre) unterzogen werden.
Unsere Spezialisten führen diese Prüfungen deutschlandweit nach dem neusten Stand der Technik für Sie durch.
Zu den wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für die geforderten Prüfungen gehören das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Hinzu kommen weitere Vorgaben z.B. aus den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), berufsgenossenschaftlichen Richtlinien (BGV D 34), den technischen Regeln für Flüssiggas (TRF) und dem VdTÜV Merkblatt 373 „Prüfkonzepte für die wiederkehrende Prüfung von erdgedeckten Flüssiggasbehälter“.
Der Prüfungsumfang ergibt sich aus der Ausführung des Behälterschutzsystems. So besteht beispielsweise die Möglichkeit bei erdgedeckten Behältern die klassische innere Prüfung (öffnen des Behälters und Besichtigung der inneren Wandung) durch andere Verfahren zu ersetzten. Als alternative Prüfverfahren haben sich die Schallemissions- oder Einspeiseprüfung durchgesetzt, die es erlauben, den Flüssiggaslagerbehälter unter Betriebsbedingungen zu prüfen.
Bei Flüssiggaslagerbehältern wird grundlegend zwischen oberirdisch und erdgedeckter Aufstellung unterschieden. Dazu gehören:
Die Prüfungsart bei erdgedeckten Flüssiggaslagerbehältern ist abhängig von dem verwendeten Schutzsystem, das Korrosion vermeiden soll.
Es gibt verschiedene Systeme:
Damit die Prüfung Ihres Flüssiggastanks reibungslos verläuft, bitten wir Sie, ein paar Punkte zu beachten.
Weiterführende Informationen TÜV NORD Systems